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Pressemitteilung

Immovaria GmbH Nürnberg: Gründerzeithäuser als Kapitalanlage

Steuern sparen mit Denkmalimmobilien (z.B. aus der Gründerzeit)
(PM) Nürnberg, 21.09.2010 - Immobilien unter Denkmalschutz auch aus der Gründerzeit ermöglichen überdurchschnittliche Steuerersparnis so die Experten der Nürnberg Immovaria GmbH. Bis zu 90 Prozent der Sanierungskosten Gründerzeithäuser sind Immobilien aus der Zeit von 1870 bis 1918 und gehören dem Bausstil des Historismus an sie Immovaria GmbH Nürnberg weiter.. Es sind vier- bis fünfgeschossige Wohnhäuser mit so besonderen Merkmalen wie verzierten Fensterbänken und –rahmen, Putzfassaden mit Balkonen oder Erkern und Satteldächern mit Winkeln unter 45 Grad. Gründerzeithäuser zeichnen sich außerdem durch hohe Decken, Stuckverzierungen und verzierte Fassaden aus, welche von der Immovaria GmbH Nürnberg komplett im Kundenauftrag saniert werden.

Die Immovaria teilt mit: Gründerzeithäuser sind heute nicht nur Schmuckstücke von Metropolen wie Leipzig, sie eignen sich auch, um überdurchschnittlich Steuern zu sparen. Die Voraussetzung ist, dass das Objekt unter Denkmalschutz steht so die Immovaria GmbH. Dazu muss es in die behördliche Denkmalliste aufgenommen sein oder in einem anerkannten Sanierungsgebiet liegen. Ist das der Fall, gewährt der Staat Eigentümern von Baudenkmälern einen erheblichen Steuervorteil, wenn sie ein Objekt unter Denkmalschutz – wie etwa Gründerzeithäuser - erwerben, sanieren und damit für die Nachwelt erhalten. Bei allen Schritten stehen die Experten der Immovaria GmbH Nürnberg mit ihrer langjährigen Erfahrung im Bereich der Denkmalsanierung zur Seite.

Der Steuervorteil im Denkmalschutz auch für Gründerzeithäuser liegt in der so genannten Denkmal-AfA begründet so die Meinung der Immovaria GmbH. AfA heißt Absetzung für Abnutzung. Mit der Denkmal-Abschreibung beteiligt sich der deutsche Staat am Erwerb sowie an den Modernisierungs- und Sanierungskosten für Gründerzeithäuser und andere Baudenkmäler. Kapitalanleger, die ihre Gründerzeithäuser oder andere Denkmal-Immobilien vermieten, können den Sanierungsanteil über 12 Jahre vollständig abschreiben. In den ersten acht Jahren beträgt die Denkmalabschreibung je 9 Prozent des Sanierungsanteils, in den darauf folgenden vier Jahren je 7 Prozent. Eigennutzern wird es ermöglicht, die Sanierungskosten über 10 Jahre zu je 9 Prozent als Steuervorteil zu nutzen. Ein Steuervorteil ist nur ein Argument für den Erwerb einer Immobilie unter Denkmalschutz. Denkmal-Immobilien wie Gründerzeithäuser erfahren meist höhere Wertsteigerungen als Neubau- oder Bestandsimmobilien und erzielen vergleichsweise deutlich höhere Mietrenditen. Ihr Verkauf ist nach zehn Jahren steuerfrei. Auch hier stehen bei allen Fragen rund um die Steuerabschreibung bei denkmalgeschützten Immobilien die Berater der Immovaria GmbH Nürnberg mit Rat und Tat zur Seite.
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