Pressemitteilung, 09.01.2008 - 12:02 Uhr
Perspektive Mittelstand
Fernsehbericht zu geschlossenen Immobilienfonds
(PM) , 09.01.2008 - ...und den finanzierenden Banken, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:Wie am 08.01.2007 im öffentlich-rechtlichen Fernsehen berichtet, wurden viele Anleger, die sich finanziell für ihr Alter absichern wollten, von ihrer Bank schlecht beraten und stehen nun vor dem Totalverlust ihrer Anlage. Geschädigt wurden Anleger, die nicht etwa zu den „üblichen Spekulanten“ gehören, sondern langjährige Filialkunden, die im Vertrauen auf ihre Bank und den persönlichen Berater alterssichernde Rücklagen bilden wollten.Auch wenn es jetzt offensichtlich erscheint, dass die vollmundigen Anpreisungen in den Emissionsprospekten übertrieben waren, muss im Einzelfall dem Berater oder dem Prospektverantwortlichen ein Verschulden nachgewiesen werden, will der Anleger seinen Schaden ersetzt haben. Angriffspunkte gibt es viele. Neben einer schlechten oder fehlerhaften und unvollständigen Beratung und überzogenen Renditeversprechen in den Prospekten kann die Bank möglicherweise auch dadurch zur Wiedergutmachung gezwungen werden, wenn sie den Anleger nicht oder nicht korrekt über die von der Fondsgesellschaft für die Vermittlung erhaltene Provision informiert hat. Es ist ansonsten für den Anleger nicht einschätzbar, ob der Bankberater den Fonds wegen der überdurchschnittlich hohen Vermittlungsprovision anpreist, oder ob die Stärken wirklich im Produkt liegen.