Pressemitteilung, 24.06.2015 - 12:08 Uhr
Perspektive Mittelstand
Illegale Ferienapartments
Feriennapartments werden wieder zu Mietwohnungen umgewandelt
(PM) Magdeburg, 24.06.2015 - Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg macht auf ein Phänomen aufmerksam, welches derzeit vor allem den Berliner Immobilienmarkt beschäftigt: so werden hunderte illegale Ferienapartments wieder in rechtmäßige Mietwohnungen umgewandelt, die sie eben sein sollen. „Die Berliner Bezirke gehen allmählich immer erfolgreicher gegen illegale Ferienwohnungen vor. Das Gesetz, welches die Zweckentfremdung von Wohnraum in Berlin verbietet, gilt nun seit einem Jahr“, erklärt Thomas Filor. „Eigentümer oder Betreiber konnten eine Ferienwohnung bis zum 31. Juli 2014 beim Bezirksamt anmelden und eine Genehmigung beantragen.“ Dabei gilt der Bestandsschutz nur bis Ende April 2016. Berlin fällt mit rund 6200 Touristenapartments sehr ins Gewicht – vor allem in Mitte liegen die meisten nicht angemeldeten, illegal betriebenen Ferienwohnungen. „Die Nachfrage ist hier so groß, dass die Betreiber natürlich ein Interesse daran haben, dieses lukrative Geschäft weiterzuführen, selbst wenn sie sich damit strafbar machen“, so Filor weiter. Unterdessen prüfen die Behörden hilfreiche Bürgerhinweise, von denen etwa 15 pro Tag eingehen. Durch diese Methode wurden allein in den letzten neun Monaten mehrere Hundert nicht angemeldete Ferienwohnungen entdeckt – in Berlin Mitte wurden 220 ehemalige Touristenapartments wieder zu Mietwohnungen umgewandelt. Weiteren 350 Bürgerhinweisen muss nun nachgegangen werden. Betroffen seien zudem die Bezirke Tempelhof-Schöneberg und Charlottenburg-Wilmersdorf. „In der Hauptstadt gibt es ausgewählte Bezirke, die die Touristen besonders anziehen. Hier gelten umso stärkere Kontrollen“, rät Immobilienexperte Thomas Filor. Schließlich wird ein Eigentümer im Falle einer ungenehmigt betriebenen Ferienwohnung nach einer Anhörung aufgefordert, innerhalb von zwei Wochen für ein Ende dieser illegalen Nutzung zu sorgen und die Wohnung anschließend wieder langfristig zu vermieten. Hinzu kommt ein Bußgeld, welches zwischen 500 und 50.000 Euro, je nach Schwere des Verstoßes, liegen kann. „Selbstverständlich kann ein Eigentümer Widerspruch einlegen, wobei die Chancen hinsichtlich der Aktualität dieser Thematik eher schlecht stehen“, so Thomas Filor abschließend. Weitere Informationen unter www.thomas-filor-thomasfilor.blogspot.de/


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ÜBER EMISSIONSHAUS FILOR

Das Emissionshaus Filor, Magdeburg, ist ein inhabergeführtes Unternehmen, das seit 1996 erfolgreich am Markt agiert. Schwerpunkt ist die Entwicklung gewinnbringender Fondsprojekte im Immobilienbereich für private und institutionelle Investoren. Der Fokus liegt dabei auf Direktinvestments in Wohnimmobilienprojekte - Mehrfamilienhäuser im denkmalgeschützten Bereich – und Bestandsimmobilien sowie auf der Emission von Genussrechtsbeteiligungen für Immobiliengesellschaften. Bisher wurden 67 Wohnimmobilienprojekte erfolgreich abgewickelt. Das Unternehmen war an der Vermarktung von bisher über 2.300 Eigentumswohnungen mit einem Gesamtvolumen von 230 Millionen Euro sowie an der Gestaltung von vier geschlossenen Immobilienfonds beteiligt.