News, 23.01.2006
Perspektive Mittelstand
IT und Telekommunikation
Neue Vorgaben und Regelungen für die IT im Jahr 2006
Auch in diesem Jahr gibt es sowohl für Unternehmen als auch Privatanwender wieder einige neue Vorgaben und gesetzliche Regelungen im Bereich der Informations- und Telekommunikationswirtschaft. Der Branchenverband Bitkom hat aus diesem Anlass einen Überblick über die wichtigsten Änderungen zusammengestellt.
Im März dieses Jahres tritt das neue Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) in Kraft, das es allen Verbrauchern ermöglicht, alte und defekte Elektrogeräte wie PC, Monitore oder Drucker kostenfrei an rund 2.000 Sammelstellen im gesamten Bundesgebiet zurückzugeben. Die anfallenden Kosten für das Recycling bzw. die Entsorgung der Geräte müssen dann die Hersteller übernehmen, was letztlich auch zu Preiserhöhungen führen könnte.

Einheitlich geregelt hat die Finanzverwaltung seit kurzem die Abschreibungsregeln für ERP-Software. Wurden die Abschreibungsfristen für diese Software bislang individuell im Rahmen von Betriebsprüfungen festgelegt, so gilt ab sofort eine einheitliche Abschreibungsdauer von fünf Jahren für alle neu angeschafften ERP-Anwendungen.

Erweitert hat die Finanzverwaltung ab sofort auch sein Online-Angebot. So steht das Online-Portal ELSTER (http://www.elster.de) nun allen Steuerpflichtigen offen und bündelt die Internetangebote der Verwaltung unter einer Adresse. Im Laufe des Jahres sollen hier auch technische Möglichkeiten zur Nutzung von digitalen Signaturen angeboten werden, sodass Steuererklärungen auch komplett online und ohne zusätzliche Papierformulare mit handschriftlicher Unterschrift eingereicht werden können.

Für mehr Sicherheit bei Privatanwendern sowie kleinen und mittelständischen Unternehmen soll ein neuer Service sorgen, der vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bitkom-Tochtergesellschaft Mcert betrieben wird. Das Bürger-Cert will vor allem durch den Versand von Warnmeldungen und Sicherheitshinweisen per E-Mails oder SMS im Kampf gegen Schadsoftware und andere IT-Bedrohungen unterstützen. Ursprünglich sollte für diese Zwecke ein Call-Center aufgebaut werden. Doch diese Pläne mussten aufgrund von Finanzengpässen zurückgefahren werden. Bis zur CeBIT soll das neue Bürger-Cert einsatzbereit sein, die entsprechende Internetadresse (http://www.buerger-cert.de) wurde jedenfalls schon im Herbst für diese Zwecke reserviert.

Noch bis zum 7. Februar läuft die erste Vergabephase für die neuen EU-Internetadressen, bei der nur öffentliche Einrichtungen und Inhaber von eingetragenen Marken diese Domains registrieren lassen können. Anschließend steht diese Möglichkeit weiteren Interessenten offen, sodass etwa auch ungeschützte Firmennamen oder Familiennamen eingetragen werden können. Ab dem 7. April können dann bei der zuständigen Vergabestelle EURID (http://www.eurid.eu) die begehrten .eu-Adressen ohne weitere Vorgaben beantragt werden.

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