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IT-Beschaffer in den Behörden haben großen Informationsbedarf

Mehr als 500 Teilnehmer auf der Fachtagung IT-Beschaffung von INFORA Änderungen der Vergaberechtsreform standen im Mittelpunkt
(PM) Berlin / Köln, 07.10.2009 - (Berlin / Köln, 07.10.2009) Die IT-Beschaffung stellt die öffentliche Verwaltung kontinuierlich vor erhebliche Herausforderungen. Dies zeigte wiederum das große Interesse an der 5. Fachtagung zu diesem Thema, die von der INFORA GmbH in Berlin durchgeführt wurde. Inhaltlich standen auf der diesjährigen Veranstaltung mit 25 Ausstellern vor allem die Änderungen der dritten Stufe der Vergaberechtsreform im Mittelpunkt der Diskussion.

Auf die damit verbundenen vielfältigen Schwierigkeiten für öffentliche Einkäufer ist Klaus-Peter Tiedtke, Direktor des Beschaffungsamtes des Bundesministeriums des Innern, bereits in seinem Eröffnungsvortrag eingegangen. In einer teils amüsant gestalteten Rückschau vermittelte Rudolf Ley vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit ein anschauliches Bild der Wurzeln des Vergaberechts sowie der jahrzehntelangen Reformen und Änderungen, denen dieses Rechtsgebiet ausgesetzt war und weiterhin ist. Die aktuellen Auswirkungen der Änderungen des Vergaberechts wurden auf der Fachtagung einerseits in der Vorstellung der gerade erst veröffentlichten UfAB V in der Version 1.0 und den Folgerungen für die Praxis der Beschaffungsstellen näher beleuchtet. Andererseits wurden sie im Vortrag von Prof. Dr. Ralf Leinemann aus anwaltlicher Sicht mit Blick auf den Rechtsschutz ebenso kritisch wie taktisch motiviert hinterfragt.

Besonders viel Diskussionsbedarf rief auf der INFORA-Veranstaltung die Vorstellung der geplanten Neuregelungen der VOL/A durch Michael Wankmüller vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hervor. So erschien den Teilnehmern insbesondere die Regelung zur Losbildung sehr fragwürdig. Sie betonten, dass sie für klarere Ausführungsvorschriften als dies heute mit der VOL/A in der Fassung des Jahres 2006 der Fall ist, dankbar wären.

Die Podiumsvorträge beschäftigten sich – neben den Rechtsfragen der Vergaberechtsreform – auch mit Themenfeldern aus der fachlichen Perspektive der Bedarfsträger von IT-Beschaffungen. So wurden etwa in einem Beitrag der INFORA die Möglichkeiten der Berücksichtigung der Usability, also der Anwender- und Nutzerfreundlichkeit, bei der Beschaffung von Software aufgezeigt. Dieser Aspekt wird beim Einkauf von Software häufig stiefmütterlich behandelt. Ebenso wurden unter dem Titel „Vergabe und Sicherheit“ die Besonderheiten bei der Beschaffung von IT-Sicherheitsprodukten erörtert. Aber auch Fragen der Eignungsprüfung sowie die Besonderheiten des Datenschutzes im Beschaffungsprozess wurden behandelt und neue Trends der IT-Rechtsprechung zum Vergaberecht kamen zur Diskussion. Erstmalig erhielt ein Vertreter der Privatwirtschaft Gelegenheit, die mitunter kontrovers diskutierten Musterverträge im IT-Umfeld (EVB-IT) aus Sicht der Industrie zu beleuchten.

Spannend war es auch in den Fach- und Marktforen der Fachtagung, weil dort neben den thematischen Klassikern wie dem Ablauf von Verhandlungsverfahren oder Erfahrungen mit E-Procurement auch ganz neue Fragestellungen Gegenstand der Erörterungen waren. Dazu gehörten beispielsweise Themen wie Green-IT und Open-Source-Beschaffungen durch die öffentliche Hand, aber auch die IT-Beschaffung nach sozialen und ökologischen Kriterien.
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