Hunde in Mietwohnungen
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Thomas Filor
Herr Thomas Filor
Klausenerstraße 16
39112 Magdeburg
+49-391-53 64 5-400
presse@eh-filor.de
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Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.
(PM) Magdeburg, 29.07.2015 - Immobilienexperte Thomas Filor aus Magdeburg weist darauf hin, dass Wohnungseigentümer Rasenflächen für Hunde freigeben dürfen – jedenfalls solange die Mehrheit dafür stimmt. „Hunde sind zwar die besten Freunde des Menschen, sorgen aber in Mietshäusern teilweise für viel Ärger“, so Filor. „Ein Geschäft vor der Haustür oder ein Besuch auf dem Nachbarsrasen können schon eine hitzige Diskussion entfachen.“ Nichtsdestotrotz sind gemeinschaftliche Rasenflächen für die Vierbeiner grundsätzlich erlaubt. So kann mehrheitlich entschieden werden, dass Rasenflächen zum unangeleinten Spielen geschaffen werden. „Den Miteigentümern, die keine Hunde, muss nicht unbedingt ein Nachteil entstehen“, so Filor weiter. Darauf weist die Zeitschrift „Das Grundeigentum“ hin (Heft 13/2015) und verweist auf ein Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 8. Mai 2015 (Az.: V ZR 163/14). In dem verhandelten Fall hatten die Wohnungseigentümer einer Wohnanlage mit sechs Einheiten mehrheitlich beschlossen, dass Hunde der Eigentümer und Mieter auf den Rasenflächen spielen dürfen. Gleichzeitig wurde festgelegt, dass der Rasen kein Hundeklo ist und die Hunde in keinem Fall Mitbewohner oder Gäste anspringen dürfen. Dagegen wurde geklagt.Unterdessen heißt es nach Paragraf 15, Absatz 2 des Wohnungseigentumsgesetzes, dass die Wohnungseigentümer durch Stimmenmehrheit einen der Beschaffenheit des gemeinschaftlichen Eigentums entsprechenden ordnungsgemäßen Gebrauch beschließen. Dadurch darf aber keinem anderen Wohnungseigentümer ein Nachteil erwachsen. „In dem vorliegenden Fall war dies dadurch gewährleistet, dass die Rasenfläche nicht als Hundetoilette benutzt werden darf und keine Bewohner oder Gäste angesprungen werden dürfen - womit zugleich gesagt ist, dass beim Spielen eine mit dem Hund vertraute Person anwesend sein muss“, so Thomas Filor. Weitere Informationen unter ANSPRECHPARTNER/KONTAKT
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ÜBER THOMAS FILOR
Der Immobilienexperte Thomas Filor ist seit rund 20 Jahren in der Immobilienwirtschaft tätig. Schwerpunkt sind denkmalgerechte Sanierungen von Wohnimmobilien. Besonderer Wert wird dabei auf die Erhaltung kulturhistorisch bedeutsamer Immobilien gelegt. Dabei werden bevorzugt Objekte in Magdeburg und Leipzig erworben, die kernsaniert werden müssen.
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