Selbst gesunde Unternehmen können unversehens in Zahlungsschwierigkeiten geraten und untergehen. Das Hauptproblem laut Versicherungsspezialist Hendricks & Co. im Falle einer drohenden Unternehmensinsolvenz: Aus Angst ihre Reputation zu gefährden und mangelndem Wissen um die Möglichkeiten des Insolvenzrechts reagierten Manager oft viel zu spät auf drohende Zahlungsschwierigkeiten und nutzten nicht das Instrumentarium, das die Insolvenzordnung zulässt. Deshalb soll jetzt ein neuer Versicherungsschutz betroffenen Unternehmern und Managern in dieser schwierigen Situation den Zugang zu einer Rechtsberatung erleichtern. „Die Police übernimmt für Unternehmen, die von Zahlungsunfähigkeit bedroht sind, die Kosten für eine Rechtsschutz- und Sanierungsberatung inklusive Situationsanalyse im Umfang bis zu 200.000 Euro“, so Adrian von Borcke, Rechtsanwalt und Berater bei Hendricks & Co., der die Beratungspolice zur Zukunftssicherung von Unternehmen entwickelt hat.
Gerade einmal ein Prozent der von Zahlungsunfähigkeit bedrohten Unternehmen setzt auf das so genannte Insolvenzplanverfahren in Eigenverwaltung, bei der das alte Management unter Aufsicht eines Sachwalters weiter am Ruder bleibt. Und das, obwohl sich das Insolvenzplanverfahren in den vergangenen zehn Jahren seiner Existenz in Deutschland als erfolgreich erwiesen hat. Knapp die Hälfte der Unternehmen, die dieses Verfahren nutzten, konnte nach Angaben von Creditreform gerettet werden. Und 60 Prozent der Jobs blieben erhalten, hat das Institut für Mittelstandsforschung ermittelt. Deshalb will auch die Bundesregierung unter Federführung von Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger die Insolvenzordnung reformieren. Das Ziel: Kriselnde Betriebe sollen schneller einen Insolvenzantrag stellen – bevor die letzte Masse verbraucht ist und kein Geld mehr für einen noch so guten Insolvenzplan vorhanden ist.
Diesem Risiko, einen tragfähigen Insolvenzplan am fehlenden Kapital scheitern zu lassen, trägt die Beratungspolice zur Zukunftssicherung von Unternehmen durch einen dreistufigen Versicherungsschutz Rechnung.
„Diese Versicherungsinnovation ist ein wichtiger Meilenstein für die Durchsetzung des Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung und ermöglicht es sogar, die Insolvenz abzuwenden, weil der entscheidende Sanierungsprozess schon vor Eintritt der Zahlungsunfähigkeit eingeleitet werden kann“, betont Jens Weber, Rechtsanwalt und Leiter der Abteilung Sanierungsberatung bei der Rechtsanwalts- und Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schultze & Braun.
Zugleich werde damit die Angst, dass Manager die Kontrolle an einen Insolvenzverwalter verlieren, ebenso gebannt wie die Gefahr, sich der Insolvenzverschleppung schuldig zu machen oder wegen mangelhaften Risikomanagements persönlich haften zu müssen. Um das persönliche Haftungsrisiko der Manager zu begrenzen, wird die neue Beratungspolice zur Zukunftssicherung von Unternehmen stets in Kombination mit einer sogenannten D&O-Versicherung (Abkürzung für „Directors & Officers) bzw. Manager-Haftpflichtversicherung angeboten. „Die Kombination mit einem D&O-Schutz trägt auch dazu bei, die psychologische Hemmschwelle in den Unternehmen zu überwinden, sich mit dem Thema Krise und Insolvenz auseinanderzusetzen“, sagt Versicherungsexperte Adrian von Borcke.