Verjährungsfrist von Fond KALEDO III endet am 31. Dezember 2009
(PM) Bremen, 07.12.2009 - 07. Dezember 2009. Eines der größten Verfahren im Bereich der VIP Medienfonds neigt sich dem Ende zu. Zur Erleichterung vieler Anleger gelang es der KWAG – Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen, einen umfassenden Vergleich bezüglich der VIP Medienfonds 3 und 4 mit den entsprechenden Finanzinstituten auszuhandeln. Neben den Anlegern, darunter 1.500 alleine vertreten durch die KWAG, atmen nun auch die deutlich entlasteten Gerichte auf. Schon zum 31. Dezember 2009 treten auf Grund der endenden Verjährungsfrist von drei Jahren ernsthafte Probleme für einige Medienfondsbesitzer auf. „Tausende von Anlegern in Medienfonds sind mit Steuernachzahlungen und ähnlichen Problemen konfrontiert. Aktuell ist insbesondere KALEDO III von LHI betroffen“, berichtet Rechtsanwalt Ahrens von der KWAG. Bereits im Oktober 2006 informierte die Fondsgesellschaft LHI über eine mögliche Steuerproblematik und setzte dadurch gleichzeitig den Startpunkt der Verjährungsfrist fest. Anlegern ist es damit nur innerhalb dieses drei-jährigen Zeitfensters möglich, juristische Schritte zu gehen.
„Seitens der KALEDO III-Zeichner besteht nun dingend Handlungsbedarf, um mögliche Ansprüche geltend zu machen und Schaden zu minimieren“, rät Jens-Peter Gieschen, Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht der KWAG. Eine Notwendigkeit juristischer Schritte in Form von eingereichten Klagen liegt dabei nicht im Vordergrund. Der Fall der VIP Medienfonds hat jedoch bewiesen, dass eine starke und professionelle Interessenvertretung der beste Weg zu einem schnellen und sicheren Erfolg ist. Da die von der KWAG geführten Auseinandersetzungen rund um VIP-Medienfonds für alle Beteiligten als Pilotverfahren gelten, dürften Zeichner von KALEDO III auf ebenso gute Rahmenbedingungen hoffen.