Pressemitteilung, 06.10.2015 - 11:40 Uhr
Perspektive Mittelstand
Heute ist markenübergreifender Palettentausch der Trend
Auseinandersetzungen an der Verladerampe - wer hat es nicht erlebt, nur weil tauschfähige Europaletten nicht getauscht werden sollen. Es war nur die „falsche“ Marke aufgestempelt.
(PM) Geisa OT Bremen, 06.10.2015 - Heute ist die Normentsprechung von WORLD-Paletten bereits seit 2010 gerichtlich geklärt und die Meinung bei den verladenden Unternehmen weiterentwickelt: Wettbewerb unter den Palettenlizenzen ist gut und bringt Innovationen. Diese Vorteile will die Industrie gerne nutzen und bedauert Entscheidungen ihrer Partner, die das hindern.Seit 2013 sind jetzt drei verschiedene Marken mit Europaletten in Deutschland im Verkehr. Auf die Markteinführung von Europaletten der Marke WORLD im Jahr 2008 folgte sofort ein Sturmlauf der etablierten Marken. Mit allen Mitteln wurde der Neuling angegriffen: Juristisch, in den Fachmedien und verkäuferisch. Nicht immer über der Gürtellinie. Das ist eine normale Reaktionen, bedenkt man, dass der Neuling in einen monopolistisch organisierten Markt eingedrungen ist. Dabei entsprechen die Produkte sowohl der neuen Marke, wie auch der alten Marken den Anforderungen der DIN EN 13698-1, Abmessungen und Standards sowie Belastbarkeiten sind bis ins Detail darin vorgegeben. Das bestätigte das OLG Jena bereits im Jahr 2010 zugunsten der Marke WORLD. Im Sinne der Norm sind die Paletten der drei Marken gleich, sie unterscheiden sich lediglich in der aufgedruckten Lizenz-Marke und im Hersteller voneinander. Heute arbeiten alle Speditionen, die einen ungehinderten Tausch der Paletten zu verhindern versuchen, gegen die Interessen der Industrie: Denn den verladenden Betrieben geht es um -Hochwertige, normgerechte Paletten-Günstige Preise und Konditionen-Innovative Palettenlösungen zur RationalisierungAn der Rampe ist klar: Bei den Tauschkriterien haben Technikanforderungen die höchste Bedeutung Gleich, um welchen Palettentyp es geht: Die allgemein definierten, bekannten Tauschkriterien bezüglich des Palettenzustandes sind notwendig. Bei der Prüfung der technischen Qualität von Paletten geht um Tragfähigkeit, Maschinengängigkeit und Sicherheit, denn diese originären Funktionen müssen gewährleistet sein. Erst dann entsprechen die Paletten auch der Norm. Jedoch geben bestimmte Markenaufdrucke alleine keine zusätzliche Garantie für Tauschfähigkeit. Wie könnten sie auch? Sie dann zur zusätzlichen Voraussetzung für den Tausch zu erheben, ist weniger eine sinnvolle technische Anforderungen als ein Marktabschottungs-Versuch der Verfasser dieser Tauschkriterien aus vergangener Zeit. Diese Paletten müssen vom Tausch ausgeschlossen bleiben:- Wenn ein Brett fehlt- Wenn Bretter so beschädigt sind, dass mehrere Nagelschäfte sichtbar sind- Wenn ein Klotz fehlt oder so beschädigt ist, dass mehr als ein Nagelschaft sichtbar ist- Wenn der Allgemeinzustand sehr schlecht ist (morsch, verschmutzt usw.)


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