Pressemitteilung, 29.08.2011 - 14:10 Uhr
Perspektive Mittelstand
Herbstzeit ist Pflanzzeit
Aber Vorsicht, sonst wird das Vergnügen zum Streitpunkt mit Nachbarn und Behörden
(PM) Borken-Weske, 29.08.2011 - Mit dem Ende des Sommers startet wieder die Pflanzzeit für Garten- und Heckenpflanzen. Ob Lebensbaum, Kirschlorbeer oder Buchsbaumhecke, da sind die Geschmäcker verschieden und jeder entscheidet nach seinen persönlichen Wünschen und den vorherrschenden Standortverhältnissen. Ganz anders ist es allerdings bei gesetzlichen vorgegebenen Richtlinien, die sich mit dem Grenzabstand von Hecken beschäftigen. Steht eine Hecke zu nah an der Grundstücksgrenze, kann das nicht nur zum Streit mit dem Nachbarn, sondern auch mit den lokalen Behörden führen. Um diesem Streit vorzubeugen, bietet dieser Artikel eine Übersicht über die wichtigsten Regelungen.Die Vorschriften für den einzuhaltenden Grenzabstand sind nicht bundesweit einheitlich, sondern es gelten Richtlinien auf Länderebene. Um ein wenig Licht in den Dschungel der verschiedenen Vorschriften zu bringen, sind nachfolgend für die einzelnen Bundesländer die wichtigsten Richtwerte aufgeführt. Trotzdem empfiehlt es sich, bei Fragen und für die Details die lokalen Behörden zu kontaktieren. Baden-Württemberg: Hecken bis zu 180 cm Gesamthöhe müssen einen Grenzabstand von 50 cm einhalten. Höhere Hecken werden mit der Formel: Pflanzhöhe in cm - 130 = GrenzabstandBayern: Hecken bis zu 200 cm müssen einen Abstand von mindestens 50 cm einhalten. Hecken über 200 cm haben einen Abstand von 200 cm einzuhalten.Berlin: Hecken bis zu 200 cm müssen einen Abstand von mindestens 50 cm einhalten. Hecken über 200 cm haben einen Abstand von 100 cm einzuhalten.Brandenburg:Eine Hecke muss einen Abstand von mindestens 1/3 der Gesamthöhe einhalten. Beispiel: 240 cm * 1/3 = 80 cm Grenzabstand. Ausschlaggebend ist hier das Geäst und nicht der Leittrieb.Bremen: Keine gesetzlichen Grundlangen verankert.Hamburg: Keine gesetzlichen Grundlangen verankert.Hessen: Heckenpflanzen bis 120 cm Gesamthöhe müssen mindestens 25 cm Grenzabstand einhalten. Hecken bis 200 cm müssen mindestens 50 cm einhalten. Hecken über 200 cm müssen 75 cm Abstand einhalten.Mecklenburg-Vorpommern: Keine gesetzlichen Grundlagen verankert.Niedersachsen:Pflanzen bis 120 cm Gesamthöhe: Grenzabstand 25 cmPflanzen bis 200 cm Gesamthöhe: Grenzabstand 50 cmPflanzen bis 300 cm Gesamthöhe: Grenzabstand 75 cmPflanzen bis 500 cm Gesamthöhe: Grenzabstand 125 cmPflanzen bis 1500 cm Gesamthöhe: Grenzabstand 300 cmPflanzen über 1500 cm Gesamthöhe: Grenzabstand 800 cmNordrhein-Westfalen:Hecken mit einer Höhe von bis zu 200 cm müssen mindestens 50 cm Grenzabstand einhalten. Pflanzen über 200 cm mindestens 200 cm Abstand.Rheinland-Pfalz:Hecken bis zu 100 cm müssen einen Abstand von mindestens 25 cm einhalten. Hecken von 101-150 cm dürfen 50 cm Abstand nicht unterschreiten. Hecken größer 150 cm sollten mindestens 75 cm berücksichtigen.SachsenHecken mit einer Höhe von bis zu 200 cm müssen mindestens 50 cm Grenzabstand einhalten. Pflanzen über 200 cm mindestens 200 cm Abstand.Sachsen-Anhalt:Pflanzen bis 150 cm Gesamthöhe: Grenzabstand 50 cm Pflanzen bis 300 cm Gesamthöhe: Grenzabstand 100 cm Pflanzen bis 500 cm Gesamthöhe: Grenzabstand 125 cm Pflanzen bis 1500 cm Gesamthöhe: Grenzabstand 300 cm Pflanzen über 1500 cm Gesamthöhe: Grenzabstand 600 cmSchleswig-Holstein:Hecken bis 120 cm sollten einen Mindestabstand von 50 cm wahren. Größere Hecken müssen einen Abstand von mindestens 1/3 der Gesamthöhe einhalten. Beispiel: 240 cm * 1/3 = 80 cm Grenzabstand. Ausschlaggebend ist hier das Geäst und nicht der Leittrieb.Thüringen:Hecken bis zu 100 cm müssen mindestens einen Abstand von 25 cm wahren. Größere Hecken bis zu 150 cm mindestens 50 cm. Hecken von 151-200 cm dürfen nicht näher als 75 cm an das Nachbargrundstück gesetzt werden. Bei Pflanzen größer 200 cm gilt die Formel: Pflanzenhöhe-125=GrenzabstandUm langfristig Freude an einer Hecke zu haben, sind Wuchsbreiten und –höhen schon beim Pflanzen zu berücksichtigen, aber auch Problemen mit den Nachbarn und lokalen Behörden vorzubeugen. Gerne beraten wir sie bei der Wahl der richtigen Pflanzen, die nicht nur Ihren ästhetischen Wünschen und den vorherrschenden Bodenverhältnissen entsprechen, sondern auch bzgl. Wuchshöhe und –breite Ihrer Situation gerecht werden.


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