Pressemitteilung, 10.09.2010 - 09:03 Uhr
Perspektive Mittelstand
Hartz IV-Mietkostenpauschale oder individuelle Berechnung der Unterkunftskosten – Wie viel ALG II steht mir zu?
Dass Hartz IV ständig neu verhandelt wird und den Gegebenheiten angepasst werden muss, zeigen die derzeitigen Diskussionen. Und der Leistungsempfänger, um den es eigentlich geht, weiß oft nicht, wie viel Geld ihm denn nun zusteht.
(PM) Leipzig, 10.09.2010 - Bei der Berechnung der Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) werden neben Lebenshaltungskosten auch solche für die Unterkunft gezahlt. Allerdings müssen einige Faktoren berücksichtigt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) die Mietkosten erstatten soll. Ob aber eine Wohnung angemessen ist, richtet sich unter anderem nach der Zahl der Personen im Haushalt und der Quadratmeter. Einem Einpersonenhaushalt stehen 40 bis 45 Quadratmeter zu, bei zwei Personen sind es etwa 60 Quadratmeter.Dieses System der individuellen Berechnung wurde von FDP-Generalsekretär Christian Lindner im Mai dieses Jahres kritisiert. Er schlug eine einheitliche Mietkostenpauschale für alle Langzeitarbeitslose vor – nicht zuletzt, vor dem Hintergrund des geplanten Sparprogramms der Bundesregierung Einsparungen in Millionenhöhe zu erreichen.Kürzlich wurde die Diskussion zum Arbeitslosengeld II erneut angeheizt, als von einer Erhöhung des Regelsatzes auf 400,00 Euro die Rede war. Doch bis Ende des Jahres hat die Bundesregierung Zeit, eine Neuregelung des ALG II aufzustellen, damit der verfassungsrechtliche Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums erfüllt ist.Mit wie viel finanzieller Unterstützung denn nun Arbeitslose und „Aufstocker“ derzeit rechnen können, zeigen ALG II-Onlinerechner wie der des Informationsportals www.versicherungsbote.de.Solche ALG II-Rechner sind auch für Versicherungsmakler und -vermittler interessant. Sie können damit die Attraktivität ihrer Internetpräsenz steigern. Denn der ALG II-Rechner und weitere hilfreiche Onlinetools des Informationsportals wie Nettolohn- oder Riesterrechner www.versicherungsbote.de können auf der eigenen Website eingebunden werden.


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