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Pressemitteilung

Hartz 4 ALG 2 - Problem mit fehlerhaften Bescheiden

267.000 fehlerhafte Hartz 4–Bescheide in den ersten 11 Monaten 2009.
(PM) Essen, 05.01.2012 - Dies berichtete Welt Online bereits 2010. In dem Presseartikel heisst es weiter – Zitat: “ Die hohe Fehlerquote hängt offenbar mit mangelnder Qualifikation vieler Jobcenter-Mitarbeiter zusammen. Das gibt sogar ein Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit zu“ – Zitat Ende. Quelle: www.welt.de/politik/deutschland/article5806404/Hartz-IV-Bescheide-sind-haeufig-fehlerhaft.html

Der Verein Verbraucherdienst e.V. sah bereits 2010 im Rahmen des aktiven Verbraucherschutzes Handlungsbedarf. Für die betroffenen Menschen macht es keinen Unterschied, ob sie aus Unwissenheit oder mit Vorsatz um das ihnen zustehende Geld gebracht werden. Im Jahr 2011 recherchierte der Verein zum Sachverhalt fehlerhafte Hartz4-Bescheide und entsprechenden Hilfsmöglichkeiten. Ende 2011 traf Verbraucherdienst e.V. auf den Rechtsassessor Gerhard Neumann, der auf rund dreißig Jahre Erfahrung im Sozialrecht zurückblickt. Jurist Neumann verstärkt das juristische Team des Verbraucherdienst e.V. mit seinen speziellen Kenntnissen zu allen Fragen rund um Hartz4 /ALG2.

Sehr häufige Fragen entstehen zu folgenden Sachverhalten, so Jurist Neumann:
Beispiel 1a (ALG 2)
Ehemann wird arbeitslos. Alg 1 reicht nicht für den Lebensunterhalt.
Worauf besteht ein Anspruch gegenüber dem Jobcenter?
Welche Informationen kann das Jobcenter vom Hilfebedürftigen verlangen?

Beispiel 1b (ALG 2)
Der Ehemann findet einen 400 €- Job.
Wieviel Geld darf er von diesem Verdienst behalten?
Wer verrechnet den Mehrbetrag: Arbeitsamt und/oder Jobcenter?
Können Fahrtkosten geltend gemacht werden, und wenn ja, in welcher Höhe und unter welchen Umständen?

Beispiel 1c (ALG 2)
Die Ehefrau findet einen 400 €-Job.
Was darf sie behalten?
Wer verrechnet wieviel? Stichwort: Bedarfsgemeinschaft

Beispiel 1d (ALG 2)
Kind erhält Lehrstelle. Zusätzliche Einnahme zu Beispiel 1b / 1c).
Wieviel Geld wird von der Ausbildungsvergütung des Kindes verrechnet?
Wie verhält es sich mit entstehenden Kosten durch die Ausbildung?

Bei Problemen und Fragen zu diesen und anderen Sachverhalten rund um Hartz4 steht Verbrauchern nun eine “Offene Beratungsstunde“ mit Jurist Gerhard Neumann beim Verbraucherdienst e.V. zur Verfügung. Beratungstage für Mitglieder sind jeweils der Dienstag und Donnerstag in der Zeit von 14.00 Uhr bis 17.00 Uhr.

Voraussetzung für Beratungsgespräche ist ein Beratungsschein. Weitere Informationen unter 0201 176790.
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Frau Aline Krause
Gänsemarkt 47
45127 Essen
+49-201-176790
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