Pressemitteilung, 29.07.2013 - 08:42 Uhr
Perspektive Mittelstand
Harald Glööckler: „Angeblicher Kokain-Skandal ist ein Medien-Skandal!“
Die unvorstellbaren, von der BILD-Zeitung am 01.07. kolportierten Kokainvorwürfe, erweisen sich als völlig haltlos. Mangels Tatverdacht hat die Berliner Staatsanwaltschaft die Ermittlungen gegen Stardesigner Harald Glööckler jetzt eingestellt.
(PM) Berlin, 29.07.2013 - Die aufgrund einer substanzlosen Anzeige eines ANONYMEN Denunzianten eingeleiteten strafrechtlichen Ermittlungen nahm die BILD-Zeitung zum Anlass, am 01. Juli eine völlig überzogene Titelstory zu produzieren. Keiner der hier verbreiteten Vorwürfe entsprach der Wahrheit. Das Ermittlungsverfahren gegen Harald Glööckler wurde daher in der vergangenen Woche erwartungsgemäß nach §170 Abs.2 StPO eingestellt.„Es kann nicht sein, dass die größte Zeitung Deutschlands meint, Recht sprechen zu können und Personen öffentlich an den Pranger stellt und vorverurteilt, die gar nichts gemacht haben! Mit einem so schwerwiegenden Verdacht auf der Titelseite eine derartige Medienlawine ins Rollen zu bringen, ist nicht nur fahrlässig, sondern kann ganz gezielt und auf einen Schlag Existenzen vernichten. So etwas darf in einem Rechtsstaat wie dem unseren einfach nicht passieren. Der angebliche Kokain-Skandal ist in Wirklichkeit ein Medien-Skandal“, erklärt Harald Glööckler entschieden.Androhung eines Ordnungsgeldes in Höhe von bis zu 250.000 EuroWie Harald Glööckler bereits auf der einberufenen Pressekonferenz am 01. Juli gleich persönlich klarstellte – „Ich habe in meinem Leben weder Koks berührt, noch Kokain konsumiert, noch Kokain gekauft, noch Kokain verkauft!" – hatte der Stardesigner mit Kokain nie etwas am Hut.„Das Unglaubliche: Meine Anwälte erhielten erstmals am 09. Juli Akteneinsicht zu dieser haltlosen Anschuldigung. Die Zeitung offensichtlich schon viel früher. Wie kann so etwas sein? Wer gibt solche Informationen und Behauptungen an die Redaktion weiter und was sind die Motive für ein derartiges Verhalten? Ich lasse mir auf jeden Fall so eine Ungerechtigkeit nicht gefallen und wehre mich dagegen bis aufs Äußerste und mit allen mir zur Verfügung stehenden Mitteln!“Das Landgericht Köln hat bereits am 18. Juli die Berichterstattung der BILD-Zeitung für unzulässig erklärt. Gemäß einer einstweiligen Verfügung des Landgerichtes Köln darf BILD bei Androhung eines Ordnungsgeldes von bis zu 250.000 Euro die wesentlichen Aussagen ihrer Berichterstattung vom 01. Juli nicht mehr veröffentlichen.Der medienrechtliche Vertreter von Herrn Glööckler, Rechtsanwalt Christian-Oliver Moser, hierzu: „Die einstweilige Verfügung war nur der erste Schritt. Wir werden anschließend Schadenersatz und Geldentschädigung in einer auch für die Axel Springer AG historischen Höhe fordern und notfalls auch gerichtlich geltend machen. Der durch die unzulässige Verdachtsberichterstattung nachweislich entstandene Schaden beläuft sich bereits auf einen mindestens sechsstelligen Betrag. Hinzu kommt der immaterielle Schaden. Hier werden wir ganz bewusst einen Betrag geltend machen, der weit oberhalb dessen liegt, was bei derartigen Verfahren üblicherweise eingeklagt wird. Deshalb werden wir das Verfahren notfalls bis zur höchsten europäischen Instanz führen. Es geht uns darum, dass die bewusst in Kauf genommene wirtschaftliche und soziale Vernichtung von Existenzen zugunsten der verkauften Auflage endlich gestoppt wird. Das funktioniert aber nur, wenn die wirtschaftlichen Folgen eines derartigen Rufmordes auch für einen der größten Verlage Europas tatsächlich spürbar sind. Ich bin froh und dankbar, mit Herrn Glööckler einen Mandanten zu haben, der finanziell in der Lage und auch gewillt ist, ein derartiges Verfahren bis in die letzte Instanz zu führen.“Weitere Informationen über Harald Glööckler und die Harald Glööckler International GmbH sind im Internet unter www.haraldgloeoeckler.com abrufbar.Verwendung honorarfrei, Beleghinweis erbeten519 Wörter, 3.842 Zeichen mit LeerzeichenWeiteres Pressematerial zu dieser Pressemitteilung:www.pr4you.de/pressefaecher/harald-gloeoeckler/


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