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Pressemitteilung

Hansa Treuhand MS HS Berlioz: AG Lüneburg eröffnet Insolvenzverfahren

Das Amtsgericht Lüneburg hat am 17. März 2017 das reguläre Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schifffahrts-Gesellschaft HS Berlioz mbH & Co. KG eröffnet (Az.: 47 IN 86/16).
(PM) Köln, 24.03.2017 - Hansa Treuhand platzierte im Juli 2007 den HT Flottenfonds V. Die Anleger konnten sich mit einer Mindestsumme von 20.000 Euro beteiligen. Die Fondsgesellschaft investierte in die Containerschiffe MS HS Berlioz und MS HS Scott sowie in den Tanker MT HS Elektra. Für die Anleger erwies sich die Beteiligung allerdings als Fehlschlag. Die Gesellschaften der beiden Containerschiffe sind inzwischen insolvent und der Tanker wurde verkauft. Für die Anleger stehen damit am Ende hohe Verluste, die bis zum Totalverlust der Einlage reichen können. Allerdings haben die Anleger auch noch die Möglichkeit, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, um sich gegen die Verluste zu wehren. Dazu können sie sich an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht erfahrenen Rechtsanwalt wenden.

Die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte erklärt, dass die Anleger aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung häufig gute Aussichten haben, Schadensersatzansprüche durchsetzen zu können. Denn Anleger haben einen Anspruch auf eine anleger- und objektgerechte Beratung. Dazu gehört u.a., dass ihnen Beteiligungen vermittelt werden, die auch ihrer Risikobereitschaft entsprechen. Für sicherheitsorientierte Anleger sind daher spekulative Kapitalanlagen wie Schiffsfonds ungeeignet.

Zu einer ordnungsgemäßen Anlageberatung gehört außerdem, die Anleger umfassend über die bestehenden Risiken aufzuklären. Bei Schiffsfonds sind dies beispielsweise die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts der Einlage. Erfahrungsgemäß wurden Beteiligungen an Schiffsfonds in den Beratungsgesprächen häufig als sichere und renditestarke Geldanlage dargestellt. Die bestehenden Risiken wurden hingegen oft verschwiegen oder nur völlig unzureichend erklärt. Aufgrund einer solchen Falschberatung können Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden. Zudem hätten vermittelnde Banken auch über ihre Vermittlungsprovisionen aufklären müssen.

Anleger, die noch Schadensersatzansprüche geltend machen wollen, sollten dies nicht mehr auf die lange Bank schieben, da schon bald die Verjährung der Ansprüche droht. Die Forderungen verjähren auf den Tag genau zehn Jahre nach Zeichnung der Fondsanteile.

www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hansa-treuhand-schiffsbeteiligungs-gmbh-co-kg.html (www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hansa-treuhand-schiffsbeteiligungs-gmbh-co-kg.html)
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