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Hannover Leasing Flight Invest 47 - Niki-Insolvenz trifft Anleger

Die Pleiten von Air Berlin und der Tochtergesellschaft Niki können auch die Anleger des Hannover Leasing Fonds 189 Flight Invest 47 hart treffen. Ihnen können finanzielle Verluste drohen.
(PM) Köln, 19.12.2017 - Hannover Leasing hat den Flugzeugfonds Flight Invest 47 im Juni 2008 aufgelegt. Das Investitionsvolumen beträgt 34,6 Millionen Euro, wovon etwa die Hälfe von den Anlegern beigesteuert wurde. Diese konnten sich mit einer Mindestsumme in Höhe von 10.000 Euro an dem Fonds beteiligen. Die Fondsgesellschaft investierte das Geld in einen Airbus A321-200. Das Flugzeug wurde an Air Berlin verleast.

Air Berlin verleaste das Flugzeug wiederum an die Tochtergesellschaft Niki. Doch auch die hat inzwischen Insolvenz anmelden müssen. Das bedeutet, dass der Flugzeugfonds Flight Invest 47 schleunigst einen neuen Leasingnehmer für das Flugzeug benötigt, um weiter Einnahmen generieren zu können. Die geplanten Ausschüttungen an die Anleger zum Jahresende sollen offenbar ausgesetzt werden, da die Fondsgesellschaft ihre Liquidität sichern muss. Zumal sie ihre Verbindlichkeiten gegenüber der finanzierenden Bank weiterhin bedienen muss.

Das Ausbleiben von Ausschüttungen ist allerdings nicht alles, was auf die Anleger zukommen kann. Ob angesichts der aktuellen Situation die Prognosen aufrechterhalten werden können, ist zumindest ungewiss. Vieles wird davon abhängen, ob es der Fondsgesellschaft gelingt, einen neuen Leasingpartner zu finden und zu welchen Konditionen dieser einsteigen würde, erklärt die Kanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte. Unterm Strich können für die Anleger deutliche Verluste stehen.

Allerdings haben die Anleger auch Möglichkeiten, sich gegen die drohenden Verluste zu wehren. So können beispielsweise aufgrund einer fehlerhaften Anlageberatung Schadensersatzansprüche entstanden sein. Zur Wahrung und Durchsetzung ihrer Interessen können sich die Anleger an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden.

Im Rahmen einer ordnungsgemäßen Anlageberatung müssen die Anleger auch über die bestehenden Risiken der Geldanlage umfassend aufgeklärt werden. Neben den langen Laufzeiten und dem Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung hätten sie insbesondere über ihr Totalverlust-Risiko aufgeklärt werden müssen. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Anlageberatungsgesprächen aber häufig verschwiegen oder nur unzureichend erläutert, so dass Schadensersatzansprüche entstanden sein können. Mögliche Ansprüche verjähren allerdings auf den Tag genau zehn Jahre nach dem Beitritt zur Fondsgesellschaft.

Weitere Informationen zum Thema finden Interessierte unter www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/flugzeugfonds.html.
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