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Fachartikel, 28.01.2013
Handyrechnung kontrollieren lohnt sich
Abofallen bei Apps
Bei der Nutzung von Apps in eine Abofalle zu geraten, ist schnell passiert. Oft bleiben ungewollte Abos jedoch unentdeckt und verursachen hohe Kosten. Wie man sich vor (Smartphone-)Abofallen schützen kann – und aus solchen wieder heraus kommt.

Auf Ihrer Handyrechnung erscheint ein Posten mit der Bezeichnung „Sonderdienste Fremdanbieter“, und Sie haben keine Ahnung, was sich dahinter verbirgt? Dann sind Sie möglicherweise in eine Abofalle getappt. Bereits ein falscher Fingertipp auf ein Reklamebild genügt, und schon wird unbemerkt ein kostenpflichtiges Abo abgeschlossen. Deshalb empfiehlt sich generell ein regelmäßiger Blick auf die Handyrechnung, denn immer häufiger erheben Drittanbieter Kosten, ohne dass der Kunde es bemerkt.

Abofallen, WAP-Billing, Drittanbieter

Abofallen bei Apps auf Ihrem Smartphone funktionieren mit Hilfe der sogenannten WAP-Billing Methode. Beim WAP-Billing kann der Nutzer mit nur einem Klick auf ein Angebot für Dienste im Internet bezahlen – eine nützliche Methode, um den Zahlungsverkehr im Internet zu erleichtern. Häufig integrieren App-Entwickler Flächen für Reklamebanner in die App, um die Herstellungskosten wieder einzuholen – besonders bei kostenfreien Anwendungen. Klickt nun der Internetuser bewusst oder unbewusst auf das Reklamebild, wird seine MSISDN (Mobile Subscriber Integrated Services Digital Network Number), mit der der User eindeutig identifiziert werden kann, automatisch an den Lieferanten der Reklame (Drittanbieter) übermittelt. Das kostenpflichtige Abo für z.B. Klingeltöne oder Internetspiele ist abgeschlossen. Der Drittanbieter ermittelt anschließend den jeweiligen Mobilfunkanbieter und rechnet einfach über die Handyrechnung ab. Auf der Rechnung erscheint das später als Fremdanbieter- bzw. Drittanbieterdienste. So entsteht mit nur einem Klick ein Vertragsabschluss, ohne dass der Kunde etwas davon mitbekommt. Oft erlaubt der alltägliche Zeitmangel eine genaue Prüfung der Handyrechnung nicht und die zusätzlichen Kosten bleiben unbemerkt. Aber ein genauer Blick auf die Rechnung kann sich lohnen.

Wie komme ich wieder raus?

Zunächst sollten Sie das ungewollte Abo bei dem Content-Anbieter, also dem Lieferanten des Reklamebildes, kündigen. Die Adresse steht normalerweise auf der Handyrechnung. Dann können Sie Einspruch einlegen, indem Sie den Content-Anbieter schriftlich auffordern, den Vertragsabschluss nachzuweisen. Diesen Nachweis können die Drittanbieter in den wenigsten Fällen erbringen. Sie sollten dann einen Brief an Ihren Mobilfunkanbieter schicken, den Abo-Vertragsabschluss bestreiten und die Rückbuchung des widerrechtlich eingezogenen Betrags fordern. Dies zieht meistens ein mühsames Verfahren hinter sich, ist aber die einzige Möglichkeit, zu Ihrem Recht zu kommen. Die Handyrechnung nicht zu bezahlen ist keine Lösung, denn das kann zur Sperrung der Mobilfunkkarte führen.

Wie kann ich mich schützen?


Um künftig Abofallen zu umgehen, können Sie Dienste von Drittanbietern sperren lassen. Das geht seit der Neuregelung des Telekommunikationsgesetz (TKG) kostenfrei: Normalerweise reicht ein Anruf bei der Hotline des Mobilfunkanbieters. Ein Schriftwechsel ist dagegen meist erfolglos. Aber Vorsicht: Damit werden auch seriöse Anbieter, die die ansonsten sinnvolle WAP-Billing Methode nutzen, gesperrt; eine erneute Freischaltung ist oft kostenpflichtig. So können Sie z.B. Apps über Plattformen wie den Google Play Store nicht mehr herunterladen, wenn Sie als Zahlungsart Abrechnung über Mobilfunkrechnung gewählt haben. Dieses Problem können Sie lösen, indem Sie sich für eine andere Zahlweise entscheiden.

Ein zusätzlicher Tipp: Lesen Sie immer die SMS-Nachrichten Ihrer Mobilfunkprovider. In manchen Fällen machen die Anbieter darauf aufmerksam, dass ein Abo abgeschlossen wurde. Es gibt also Wege, sich gegen die Abofalle bei Apps zu schützen, und auch Wege, sich aus der Falle zu befreien. Eine detaillierte Überprüfung der Handyrechnung ist der erste Schritt, um ungewollte Kosten zu vermeiden.

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