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Pressemitteilung

Haftungsfalle für den Arbeitgeber: betriebliche Altersversorgung

(PM) , 08.09.2007 - Schätzungsweise über 90% der berteiblichen Altersversorgungs-Verträge sind rechtlich unwirksam. Dies ist bereits Fakt!

Am 15.03.2007 verkündete das Landesarbeitsgericht München folgendes Urteil (AZ: 4 Sa 1152/06):
hierin ging es um eine Mitarbeiterin, welche im April 2002 eine Entgeltumwandlung mit ihrem Arbeitgeber abschloss. Sie zahlte monatlich 178,00 € von ihrem Gehalt in eine Versorgungskasse der Versicherung X. Als die Mitarbeiterin im April 2005 aus dem Unternehmen ausschied, teilte ihr der Versicherer mit, dass ihre Versicherung einen Rückkaufswert von 639,00 € habe. Die Mitarbeiterin rechnete nach: Jeden Monat 178,00 € - 35 Monate lang ergibt: 6.230,00 € (ohne Zinsen). Und sie sollte jetzt nur einen Rückkaufswert von 639,00 € erhalten? Sie klagte gegen ihren Arbeitgeber und bekam Recht! Das Gericht verurteilte den Arbeitgeber
zur Zahlung der Differenz zwischen eingezahlten Beiträgen und Rückkaufswert: 6.230,00 € - 639,00 € = 5.591,00 €.

An diesem Urteil, welches nicht das erste und sicherlich nicht das letzte in Sachen bAV war kann man schon erkennen, welches das eigentliche Problem ist. Der Arbeitgeber vertraut sich einem Versicherungskonzern an mit dem Ziel, alles richtig zu gestalten. In Wahrheit aber taugt die vielzahl der Produkte - entgegen der Aussage der Versicherungen - nicht zur betrieblichen Altersversorgung. In der Haftung steht allerdings der Arbeitgeber! Das Urteil des LAG München kann verheerende Folgen für jedes Unternehmer haben. Man schätzt die möglichen Rückforderungen bereits heute auf über 65 Milliarden Euro. Eine derartige plötzliche und hohe Forderung könnte ein Unternehmen unweigerlich in die Insolvenz führen.

Fazit:
Jede betriebliche Altersversorgung ist auf den Prüfstand zu stellen! Wir raten daher jedem Unternehmen, mit uns Kontakt aufzunehmen und einen Termin zu vereinbaren, um im kostenlosen Erstgespräch die möglichen Risiken und die Lösungen aufgezeigt zu bekommen.
Darüber hinaus bieten wir Ihnen in diesem Zusammenhang folgende Leistungen:
- Statusfeststellung der Sozialversicherungspflicht
- Konzepte zur Bindung guter Mitarbeiter
- rechtliche und wirtschaftliche Prüfung der Haftungsrisiken von Versorgungswerken
- Unternehmensfinanzierung
- Fördermittel-Research
- Strategische Hinweise
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