Pressemitteilung, 06.08.2008 - 21:35 Uhr
Perspektive Mittelstand
Haftbefehle in der Schufa-Datenbank und was man dagegen tun kann
(PM) , 06.08.2008 - Wie aus einem Schuldner ein gesuchter Straftäter wird - Haftbefehle zur Erzwingung der Eidesstattlichen Versicherung in der Datenbank der Schufa Der Schuldenkompass 2007 (www.schulden-kompass.de) zeigt, dass eine erhebliche Anzahl von privaten Haushalten in Deutschland überschuldet ist. Gläubiger sind dann oftmals daran interessiert, dass der Betroffene eine so genannte „Eidesstattliche Versicherung“ (EV) abgibt, in der die Vermögensverhältnisse offen gelegt werden müssen. Allein dieser Vorgang schränkt die wirtschaftliche Betätigungsfreiheit des Schuldners allerdings erheblich ein. Verpasst man zudem den Termin zur Abgabe dieser Erklärung, besteht sogar die Möglichkeit, dass ein Haftbefehl zur Erzwingung der EV erlassen wird. Diese Vorgänge werden in einem Schuldnerverzeichnis bei den Amtsgerichten– für regelmäßig drei Jahre – vermerkt. Dieses Verzeichnis ist Dritten zugänglich, das gilt beispielsweise auch für die Schufa Holding AG.Schnell landet so die Information über einen erlassenen Haftbefehl im Datenbestand der Schufa Holding AG. Die Folgen für den Betroffenen sind massiv: Man muss sich nur einmal ausmalen, was passiert, wenn eine Bank im Rahmen einer geplanten Kontoneueröffnung obligatorisch den Datenbestand der Schufa abfragt und dort entdeck, dass gegen ihren potentiellen Kunden ein Haftbefehl erlassen wurde. – Der Girokontovertrag jedenfalls kommt sicher nicht zustande. Vielmehr ist damit zu rechnen, dass auch vorhandene Kreditkarten umgehend gesperrt werden und auch potentielle Vermieter oder Arbeitgeber oder sonstige Vertragspartner werden von einem Vertragsschluss wohl ebenfalls Abstand nehmen.Wer ist die Schufa? / Wer führt das Schuldnerverzeichnis?Die Schutzgemeinschaft für allgemeine Kreditsicherung, die Schufa Holding AG, ist eine so genannte Auskunftei. Verbreitet ist auch der Begriff Wirtschaftsauskunftsdienst. Das sind Unternehmen, die Informationen zur Kreditwürdigkeit von Privatpersonen bereithalten. Sie ist jedoch nicht die „Urheberin“ des Schuldnerverzeichnisses. Diese Daten werden von den Vollstreckungsgerichten bereitgehalten und sind jedem zugänglich. Da die Schufa letztlich ein Warnsystem zum Schutz vor kreditunwürdigen Personen ist, nutzt sie auch diese Datenquelle. Dazu ist sie berechtigt, auch wenn die Aufnahme in ihre Datenbank an gewisse Voraussetzungen geknüpft ist. Auch zahlreiche andere Auskunfteien nutzen die bei den Amtsgerichten geführten Schuldnerverzeichnisse als Datenquelle.Welche Folgen drohen, wenn ein Haftbefehl in der Datenbank steht?Schon „durchschnittliche“ Negativeinträge (z.B. Kündigung eines Darlehens, Fälligstellung einer Forderung) können mitunter erhebliche Folgen auslösen. Kreditkarten werden gesperrt, Kredite werden nur noch zu schlechten Konditionen oder gar nicht erteilt. Wenn Sie die unerwartete Fälligstellung eines Kredites jedoch nicht auf Anhieb zurückzahlen können, erlangt der Eintrag für Sie existentielle Bedeutung. Unternehmer verlieren auf diese Weise Vertragspartner, Angehörige der Finanzbranche ihre Anstellung. Dies sind die Folgen „durchschnittlicher“ Negativeinträge.Ein Haftbefehl zur Erzwingung einer EV ist eine so genannte „freiheitsentziehende Maßnahme“. Jedem Bundesbürger ist bekannt, dass dies nur in gravierenden Fällen möglich ist. Selbst potentielle Straftäter, so die öffentliche Meinung, müssten bisweilen nicht im Gefängnis bleiben. Ein Haftbefehl wirkt sich daher nachhaltig auf den Ruf des Betroffenen aus und das kleine Wörtchen „Haftbefehl“ in der Schufa-Datenbank hat katastrophale Folgen. Die Eröffnung eines Kontos oder die Erlangung eines Darlehens ist faktisch ausgeschlossen. Ein berufliches Fortkommen, zumindest in der Finanzbranche, ist kaum denkbar. Auch Vermieter lassen sich oft eine Schufa-Selbstauskunft der Bewerber vorlegen.Wie können sich Betroffene vor den negativen Folgen schützten?Natürlich „lohnt“ es sich, Termine zur Abgabe einer Eidesstaatlichen Versicherung einzuhalten, weil es dann einem Gläubiger gar nicht möglich ist, einen Haftbefehl zu beantragen. Sodann besteht die Möglichkeit, zunächst bei der Schufa Holding AG und natürlich auch bei allen übrigen Wirtschaftsauskunftsdiensten eine Selbstauskunft zu verlangen, um erst einmal in Erfahrung zu bringen, welche Daten dort über Sie gespeichert sind und wer diese Daten bei der Schufa gemeldet hat. Danach stehen Ihnen grundsätzlich Ansprüche auf Widerruf, Löschung, Unterlassung und ggf. auch auf Schadenersatz zur Seite. In den Fällen, in den Haftbefehle eingetragen sind, kommt es vor, dass die Schufa Holding AG diese Daten selbst recherchiert hat. Aber auch Dritte oder andere Auskunfteien können verantwortlich sein.Ihre erste Möglichkeit besteht darin, das Vollstreckungsgericht zur Löschung aufzufordern. Haben Sie Erfolg damit, können Sie sich anschließend bei der Schufa oder jedem anderen Wirtschaftsauskunftsdienst melden und die Löschung verlangen. Als „Einzelkämpfer“ ist dies nicht leicht. Das Datenschutzrecht ist mittlerweile eine Domäne für Experten geworden. Sollten Ihnen die zuvor beschriebenen Folgen drohen, „zahlt“ sich eine qualifizierte Beratung buchstäblich aus.Anwaltliche Beratung und rechtliche SchritteEs gibt zahlreiche Möglichkeiten, die negativen Folgen dieses „besonderen“ Eintrages abzuwenden oder abzumildern. Welcher Weg erfolgversprechend ist, hängt vom Einzelfall ab. Zunächst steht Ihnen ein Anspruch auf vorzeitige Löschung aus dem Schuldnerverzeichnis zur Seite, wenn Sie die Befriedigung Ihres Gläubigers nachgewiesen haben oder dem Vollstreckungsgericht der Wegfall des Eintragungsgrundes bekannt geworden ist. Sobald der Eintrag im Schuldnerverzeichnis gelöscht ist, können Sie an die Schufa Holding AG oder andere Auskunfteien herantreten.Überdies können Sie von der Schufa die Löschung verlangen, wenn die Daten unrichtig sind. Hierbei kann herausgearbeitet werden, dass auch objektiv zutreffende Daten (Haftbefehl) unrichtig sein können, wenn sie einen falschen Eindruck erwecken.Die Schufa ist zudem verpflichtet in jedem Einzelfall zu überprüfen, ob eine Eintragung Ihres Haftbefehls verhältnismäßig ist. Beispielsweise könnte die Forderung, die durchgesetzt werden sollte, außer Verhältnis zu den wirtschaftlichen Folgen des Eintrages stehen. Die Folgen der Eintragung eines Haftbefehls sind regelmäßig derart drastisch, dass Sie gut argumentieren können. Oder die Schufa bzw. eine andere weiterleitende Stelle könnte eine Einzelfallprüfung gänzlich unterlassen haben. Auch dann haben Sie einen Löschungsanspruch.Ulrich Schulte am Hülse, Rechtsanwalt