Pressemitteilung, 14.11.2012 - 16:14 Uhr
Perspektive Mittelstand
Häusliche Pflege von hvs-24 mit Pflegegeld aufstocken
Der Antrag auf Pflegegeld ist der Schritt in Richtung häuslicher Pflege. Ist ein hilfsbedürftiger Mensch erst in eine Pflegestufe eingeteilt, ist das monatlich gezahlte Pflegegeld eine wichtige finanzielle Stütze.
(PM) Darmstadt, 14.11.2012 - Das Pflegegeld kann bei der örtlichen Pflegekasse beantragt werden. Nach Eingang und Prüfung des Antrags findet ein Besuch eines Mitarbeiters des Medizinischen Dienstes (MK) statt. Dieser prüft die Sachlage und beurteilt die Pflegebedürftigkeit der Person. Es folgt darauf die Einstufung in die Pflegestufe 1 bis 3 und die Bewilligung des entsprechenden Pflegegeldes. Meist steht dann die persönliche Entscheidung an, welche Pflege man für den Angehörigen wählt. Möglich ist eine Unterbringung im Pflege- oder Altenheim, ein ambulanter Pflegedienst, die Pflege durch Familie oder die häusliche Pflege. Natürlich ist die Pflege durch die Familie für den Pflegebedürftigen am angenehmsten. Für die Familie selbst ist es jedoch oft mit großen Opfern und Anstrengungen verbunden, da man einer geregelten Arbeit oder der Kindererziehung nicht mehr nachgehen kann oder der Lebensmittelpunkt verlegt werden müsste. Als Alternative wählen inzwischen immer mehr Familien die häusliche Pflege. Dabei sind Betreuer rund um die Uhr für den Hilfsbedürftigen da, reden und lachen mit diesen und unterstützen diesen in seinem Alltag. Da jedoch deutsche Fachkräfte schlichtweg nicht bezahlbar sind, werden vermehrt polnische Kräfte engagiert.Schwierig ist jedoch die Kontaktaufnahme und arbeitsrechtliche Abwicklung. Behilflich sind dabei jedoch Agenturen wie die Haushaltshilfenvermittlung Schmidt e.K. Diese kümmert sich um die Vermittlung, versicherungstechnische und steuerliche Details sowie Anreise und Verbleib. Durch das Entsenderprinzip sind deutsche Familien so nur Auftraggeber und beschäftigen die Hilfskraft nicht als Arbeitgeber. Dementsprechend niedrig sind auch Kosten, die sich durch das Pflegegeld weiter reduzieren. Das Auftragsverhältnis ist dabei legal und kann die Kraft kann bei der Pflegeversicherung voll als Pflegekraft angerechnet werden. Will man sich weiter über die Möglichkeiten bei der Beschäftigung einer polnischen Arbeitskraft informieren, kann man dies unter www.hvs-24.com/ tun.


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ÜBER HVS-24 E.K.

Hvs24 e.K. ist eine Agentur, die es sich zur Aufgabe gemacht hat, alten oder pflegebedürftigen Menschen in Deutschland ein lebenswertes Leben zu Hause zu ermöglichen. Erreicht wird dies durch die Vermittlung legaler und bezahlbarer Betreuungskräfte aus Polen. Außerdem wird Wert auf eine eingehende Beratung sowie die Auswahl der Haushaltshilfen gelegt, die individuell für die Patienten ausgewählt werden.