Pressemitteilung, 24.05.2011 - 09:47 Uhr
Perspektive Mittelstand
HDT-Lehrgang Gefahrstoffbeauftragter in Timmendorfer Strand vermittelt alle Kenntnisse für den Umgang mit Gefahrstoffen
Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsleitung und alle für den Umgang mit Gefahrstoffen verantwortlichen Personen in allen Fragen der Auswahl und des Umgangs mit Gefahrstoffen.
(PM) Essen, 24.05.2011 - Am 1. Dezember 2010 trat die neue Gefahrstoffverordnung in Kraft. Mit der Verordnung wird die Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) neu gefasst und an das geltende EU-Binnenmarktrecht für Chemikalien, die EG-CLP-Verordnung und die EG-REACH-Verordnung angepasst. Ferner werden mit der Verordnung die 1. und 2. Verordnung zum Sprengstoffgesetz und die Beschussverordnung auf Grund der kürzlich erfolgten Änderung des Sprengstoffgesetzes geändert. Wie die Betriebssicherheitsverordnung und die Arbeitsstättenverordnung legt auch die Gefahrstoffverordnung einen Schwerpunkt auf die verschärfte Eigenverantwortung des Firmeninhabers. Umfassende Kenntnisse und vernünftige Interpretationen werden dafür vorausgesetzt. Kernpunkt der neuen Gefahrstoffverordnung ist eine Gefährdungsbeurteilung, in der Aspekte wie Art und Menge der verwendeten Gefahrstoffe, Substitution, Expositionsdauern, Lagerung, Aufbewahrung, Vorsorgeuntersuchungen und Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu ermitteln und zu bewerten sind. Der Unternehmer ist verpflichtet, die mit der Arbeit verbundene Gefährdung zu erfassen und zu beurteilen. Dies muss von einer fachkundigen Person vorgenommen werden - z.B. dem Gefahrstoffbeauftragten. Der Gefahrstoffbeauftragte berät die Geschäftsleitung und alle für den Umgang mit Gefahrstoffen verantwortlichen Personen in allen Fragen der Auswahl und des Umgangs mit Gefahrstoffen. Dies betrifft durchaus auch die Zusammenarbeit mit Fremdfirmen. Er sollte eine enge Kooperation mit der Sicherheitsfachkraft, dem Arbeitsmediziner bzw. dem Sicherheitsbeauftragten sowie den Umweltschutzbeauftragten pflegen und kann als Schnittstelle zu den Behörden und dem Versicherer fungieren. Das Haus der Technik bietet dazu am 31. August bis 01. September in Timmendorfer Strand einen zweitägigen Fachkundelehrgang „Gefahrstoffbeauftragter“ an, in dem diese Aspekte praxisnah und hilfreich erläutert werden. Weitere Termine für den Lehrgang „Gefahrstoffbeauftragter“ sind der 13.-14.09.2011 in Essen und der 14.-15.12.2011 in München.Das ausführliche Veranstaltungsprogramm erhalten Interessierte auf Anfrage beim Haus der Technik, Tel. 0201/1803-344 (Frau Stossun), Fax 0201/1803-346, E-Mail: information@hdt-essen.de oder direkt hier:www.gefahrstoffbeauftragter.eu


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ÜBER HAUS DER TECHNIK E.V.

1927 in Essen gegründet, ist das Haus der Technik (HDT) heute nicht nur das älteste, sondern auch eines der führenden unabhängigen Weiterbildungsinstitute für Fach- und Führungskräfte Deutschlands. Rund 15.000 Teilnehmer nutzen jährlich die Einrichtungen in Essen und in den Zweigstellen in Berlin und München. Mit einem breiten Bildungsangebot in Technik, Wirtschaft, Elektrotechnik, Fahrzeugtechnik, Medizin, Chemie, Bauwesen, Qualitätsmanagement und Umweltschutz konzentriert sich das HDT auf zukunftsweisende Kernbranchen. Mehr als 5.000 Referenten, ausgewählte Experten aus Wissenschaft und Wirtschaft, vermitteln jeweils Erkenntnisse aus ihren Fachgebieten – aktuell, praxisnah und wissenschaftlich fundiert. Ein eigenes Qualitätsmanagementsystem sorgt für die Einhaltung der hohen Standards wie sie der Wuppertaler Kreis als Bundesverband für betriebliche Weiterbildung von seinen Mitgliedern fordert. Das HDT ist Außeninstitut der Rheinisch-Westfälischen Technischen Hochschule Aachen sowie Kooperationspartner der Universitäten Bonn, Braunschweig, Duisburg-Essen und Münster. Es unterhält zudem enge Kontakte zu Unternehmen und Forschungseinrichtungen und versteht sich als Forum für den Austausch von Wissen und Erfahrungen.