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HCI MS Vogerunner: Anleger können sich gegen Verluste wehren

Rund elf Monate ist es her, dass das vorläufige Insolvenzverfahren über die Gesellschaft des HCI Schiffsfonds MS Vogerunner eröffnet wurde. Anlegern drohen hohe Verluste.
(PM) Köln, 08.12.2016 - Das Jahr begann für die Anleger des Schiffsfonds HCI MS Vogerunner mit einer Hiobsbotschaft. Anfang Februar wurde das vorläufige Insolvenzverfahren über die Schiffsgesellschaft eröffnet. Elf Monate später lässt die Eröffnung des regulären Insolvenzverfahrens immer noch auf sich warten. Anleger müssen aufgrund der Insolvenz mit hohen finanziellen Verlusten rechnen, die im Totalverlust der Einlage münden können.

Mit einer Mindestsumme von 10.000 Euro konnten sich die Anleger an dem im Jahr 2008 aufgelegten Schiffsfonds HCI MS Vogerunner beteiligen. Die Beteiligung erwies sich als Fehlschlag. Die prognostizierten Renditen konnten nicht erreicht werden und 2012 musste bereits ein Sanierungskonzept umgesetzt werden, um die wirtschaftlich angeschlagene Fondsgesellschaft wieder auf Kurs zu bringen. Letztlich ließ sich die Insolvenz aber dennoch nicht vermeiden. Anleger können sich angesichts der zu erwartenden finanziellen Verluste an einen im Bank- und Kapitalmarktrecht kompetenten Rechtsanwalt wenden. Dieser kann u.a. prüfen, ob Ansprüche auf Schadensersatz geltend gemacht werden können.

Etliche Schiffsfonds sind in Folge der Finanzkrise 2008 in eine wirtschaftliche Schieflage geraten. Aufgrund der gesunkenen Nachfrage konnten oftmals die erforderlichen Charterraten nicht mehr erzielt werden. In der Folge blieben häufig die Ausschüttungen an die Anleger aus oder wurden auch wieder zurückgefordert. Dennoch stand am Ende oft genug die Insolvenz der Fondsgesellschaft und Anleger haben dabei regelmäßig viel Geld verloren.

Allerdings hätten die Anleger ordnungsgemäß beraten werden müssen. In den Anlageberatungsgesprächen wurden Beteiligungen an Schiffsfonds häufig als sichere und renditestarke Geldanlage dargestellt. Tatsächlich sind Schiffsfonds in der Regel einer ganzen Reihe von Risiken ausgesetzt, über die die Anleger auch aufgeklärt werden müssen. Dazu zählen z.B. die langen Laufzeiten, die erschwerte Handelbarkeit der Anteile, das Wiederaufleben der Kommanditistenhaftung und insbesondere die Möglichkeit des Totalverlusts. Erfahrungsgemäß wurden die Risiken in den Beratungsgesprächen häufig verschwiegen oder nur unzureichend erläutert. Aus dieser Falschberatung können sich Schadensersatzansprüche ergeben.

Mehr unter: www.grprainer.com/rechtsberatung/kapitalmarktrecht/faelle/hci-schiffsfonds-und-flottenfonds.html
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