Grundstücksrecht: Vorkaufsrecht für den ersten Vorkaufsfall
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WERTPLAN Nord Immobilien ist ein bankenunabhängiges Dienstleistungsunternehmen der Immobilienbranche, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, individuelle Verkaufskonzepte für Wohn- und Gewerbeimmobilien in Hamburg und Umland zu entwickeln. WERTPLAN Nord Immobilien ermöglicht seinen Büros den digitalen Zugriff auf ein zentrales Datennetz zum aktuellen Austausch von Marktdaten, Kundenwünschen und Objekten. WERTPLAN NORD Immobilien bietet Ihnen erprobte Erfolgsrezepte und ein umfangreiches Dienstleistungsangebot, um das für Sie beste Ergebnis zu erzielen. WERTPLAN Nord Immobilien schaut zurück auf ein fast 30-jährige Erfahrung auf dem Hamburger Immobilienmarkt. WERTPLAN NORD Immobilien bietet Ihnen eine professionelle und persönliche Betreuung durch seine Mitarbeiter/innen im jeweiligen Teilmarkt - Seriosität und Diskretion sind für uns selbstverständlich. WERTPLAN NORD Immobilien ermittelt den Marktwert Ihrer Hamburg Immobilie und recherchiert gemeinsam mit Fachleuten alle Potenziale, die in Ihrem Objekt stecken. WERTPLAN NORD Immobilien bietet Ihre Hamburg Immobilie gezielt einem ausgewählten Kundenkreis an und nutzt die Synergien der Unternehmensgruppe, um neue Zielgruppen zu gewinnen. WERTPLAN NORD Immoilien präsentiert aufwändig - und erfolgreich: - im Internet mit virtuellen Touren, Diashows, Filmen - und zwar dort, wo die Angebote auch gesehen werden - in der Presse - lokal mit moderner Bildschirmpräsenationstechnik (z.B. in Einkaufszentren, Ladenpassagen)
(PM) Hasloh, 18.02.2013 - Für den Berechtigten 1 war ein Vorkaufsrecht für den „ersten echten Verkaufsfall“ im Grundbuch eingetragen, für den Berechtigten 2 ein aufschiebend bedingtes Vorkaufsrecht für den Fall, dass der Berechtigte 1 sein Vorkaufsrecht nicht ausübt. Der Eigentümer veräußerte den Grundbesitz sodann direkt an den Berechtigten 1, ohne dass dieser das Vorkaufsrecht in Anspruch nehmen musste. Der Berechtigte 1 beantragte die Löschung des Vorkaufsrechts des Berechtigten 2. Dem stimmte das Gericht zu. Der Eintritt der Bedingung für das Vorkaufsrecht setzt voraus, dass im Verkaufsfall überhaupt die Möglichkeit besteht, das Vorkaufsrecht auszuüben. Dies war nicht der Fall. Der Berechtigte 1 konnte nicht in einen Kaufvertrag, dessen Vertragspartner er bereits war, eintreten. Die Bedingung kann also nicht mehr eintreten. Das bedingte Recht war zu löschen. Fundstelle: OLG München, Beschluss vom 27. September 2011, 34 Wx 241/11, NJOZ 2012, 646Weitere aktuelle Urteile finden sich auf ANSPRECHPARTNER/KONTAKT
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ÜBER WERTPLAN NORD IMMOBILIEN GMBH
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http://perspektive-mittelstand.de/Wertplan-Nord-GmbH/CorporateShowroom/Pressearchiv/6763.html
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