Pressemitteilung, 03.06.2013 - 11:54 Uhr
Perspektive Mittelstand
wertplan-nord-immobilien.de informiert zum Grundstücksrecht: Haftung bei Verweigerung der Genehmigung
(PM) Hasloh, 03.06.2013 - Bei einem Grundstückskaufvertrag haftet die vollmachtlos vertretene Vertragspartei nicht schon dann auf Ersatz vergeblicher Vertragskosten, wenn sie die sicher scheinende Genehmigung ohne triftigen Grund verweigert, sondern nur, wenn eine besonders schwerwiegende Treuepflichtverletzung vorliegt, etwa das Vorspiegeln einer nicht vorhandenen Genehmigungsbereitschaft. In dem vom BGH entschiedenen Fall haben sich Käufer und Verkäufer über einen Grundstückskaufvertrag verständigt. Bei Beurkundung wurde der Käufer vollmachtlos vertreten. Der Käufer verweigerte die Genehmigung. Der Verkäufer verlangte seine Aufwendungen erstattet. Diese Verpflichtung sieht der BGH nicht. Für das Nichtzustandekommen des Vertrages haftet nur, wer einen schweren Treueverstoß begeht. Im Rahmen der Privatautonomie ist jedoch jede Partei bis zum Vertragsschluss berechtigt, vom Vertrag Abstand zu nehmen. Das gilt bei einem beurkundungspflichtigen Grundstückskaufvertrag erst recht. Anderenfalls bestünde ein Abschlusszwang, der dem Zweck der Beurkundung zuwiderläuft. Nichts anderes soll gelten, wenn eine Partei vollmachtlos vertreten wird und die Genehmigung verweigert. Ein Vertrag wird eben erst wirksam, wenn alle Beteiligten formgerecht zugestimmt haben.PraxistippDer Abschluss eines Grundstückskaufvertrages durch Vertreter ohne Vertretungsmacht sollte die Ausnahme bleiben. Geht man dennoch diesen Weg, sollten die Parteien konsequent sein und bis zur Genehmigung nicht agieren, als sei der Vertrag wirksam und etwa weitere Kosten auslösen. Aufwendungen, die in Erwartung des Vertragsabschlusses gemacht werden, erfolgen grundsätzlich auf eigene Gefahr.Autor: Diana Emmerich Fundstelle: BGH, Urteil vom 09. November 2012, V ZR 182/11Weitere aktuelle Informationen finden Sie auf www.wertplan-nord-immobilien.de.


ANSPRECHPARTNER/KONTAKT

Wertplan Nord GmbH
Herr Michael Schneider
Schulstraße 9
25474 Hasloh
+49-4106-651314
info@wertplan-nord.com
www.wertplan-nord.de


ÜBER WERTPLAN NORD IMMOBILIEN GMBH

WERTPLAN Nord Immobilien ist ein bankenunabhängiges Dienstleistungsunternehmen der Immobilienbranche, das es sich zur Aufgabe gemacht hat, individuelle Verkaufskonzepte für Wohn- und Gewerbeimmobilien in Hamburg und Umland zu entwickeln. WERTPLAN Nord Immobilien ermöglicht seinen Büros den digitalen Zugriff auf ein zentrales Datennetz zum aktuellen Austausch von Marktdaten, Kundenwünschen und Objekten. WERTPLAN NORD Immobilien bietet Ihnen erprobte Erfolgsrezepte und ein umfangreiches Dienstleistungsangebot, um das für Sie beste Ergebnis zu erzielen. WERTPLAN Nord Immobilien schaut zurück auf ein fast 30-jährige Erfahrung auf dem Hamburger Immobilienmarkt. WERTPLAN NORD Immobilien bietet Ihnen eine professionelle und persönliche Betreuung durch seine Mitarbeiter/innen im jeweiligen Teilmarkt - Seriosität und Diskretion sind für uns selbstverständlich. WERTPLAN NORD Immobilien ermittelt den Marktwert Ihrer Hamburg Immobilie und recherchiert gemeinsam mit Fachleuten alle Potenziale, die in Ihrem Objekt stecken. WERTPLAN NORD Immobilien bietet Ihre Hamburg Immobilie gezielt einem ausgewählten Kundenkreis an und nutzt die Synergien der Unternehmensgruppe, um neue Zielgruppen zu gewinnen. WERTPLAN NORD Immoilien präsentiert aufwändig - und erfolgreich: - im Internet mit virtuellen Touren, Diashows, Filmen - und zwar dort, wo die Angebote auch gesehen werden - in der Presse - lokal mit moderner Bildschirmpräsenationstechnik (z.B. in Einkaufszentren, Ladenpassagen)