Pressemitteilung, 12.06.2014 - 10:24 Uhr
Perspektive Mittelstand
BWE veröffentlicht Grundsätze zum Weiterbetrieb von Windenergieanlagen
Unter welchen Voraussetzungen können Windenergieanlagen auch über das 20. Betriebsjahr hinaus weiterbetrieben werden? Dies ist eine Frage, die sich so mancher Betreiber in den nächsten Jahren stellen muss.
(PM) Berlin, 12.06.2014 - Im Arbeitskreis Weiterbetrieb des BWE haben sich renommierte Sachverständige, Juristen, Hersteller und Betreiber intensiv mit der Thematik des Weiterbetriebs befasst. Entstanden ist die Publikation „Grundsätze für die Durchführung und Prüfung über den Weiterbetrieb von Windenergieanlagen ( BWP) „ welche nun zweisprachig (deutsch/englisch) vorliegt. „Die von uns erarbeiteten Grundsätze unterstützen den Betreiber in der Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen bei allen Fragestellungen rund um die BWP. Insbesondere klären wir darüber auf welches Ziel und Zweck die Prüfung hat, welche Anforderungen an den Sachverständigen gestellt werden, auf welchen Grundlagen die Bewertung fußt und welche Unterlagen für die Prüfung vom Betreiber zur Verfügung zu stellen sind. Wir erläutern den praktischen und analytischen Teil der BWP detailliert und beschreiben wie Auflagen zum Weiterbetrieb aussehen können. Damit sind die Grundsätze für alle Betreiber, welche sich mit dem Weiterbetrieb der eigenen Altanlagen beschäftigen, ein wertvoller Hinweisgeber für die Durchführung einer rechtsichern BWP“, so Dieter Fries, Sprecher des Arbeitskreises Weiterbetrieb im BWE.Die Betriebszeit einer Windenergieanlage (WEA) richtet sich nach der Entwurfslebensdauer der maßgeblichen Typenprüfung/Einzelprüfung. Dies sind in der Regel 20 Jahre. Doch nicht jede WEA muss mit Erreichen der Entwurfslebensdauer auch die Ermüdungsgrenze erreichen. Ein Weiterbetrieb über den Zeitraum der Entwurfslebensdauer hinaus ist möglich und für viele Betreiber eine reizvolle Option. Gerade an guten Standorten lohnt sich die notwendige Bewertung und Prüfung zum Weiterbetrieb (BWP) Die BWP ist ein komplexer Vorgang, der in der Verantwortung des Betreibers lieg. Dieser muss die notwendigen Voraussetzungen zur Durchführung der Prüfung schaffen und diese reichzeitig, d.h vor dem Erreichen der Entwurfslebensdauer – einleiten. Die Durchführung der Prüfung selbst obliegt einem Sachverständigen. Diese Grundsätze unterstützen den Betreiber in der Zusammenarbeit mit dem Sachverständigen bei allen Fragestellungen rund um die BWP. Welches Ziel und welchen Zweck hat die Prüfung über den Weiterbetrieb? Welche Anforderungen werden an den Sachverständigen gestellt? Auf welchen Grundlagen fußt die Bewertung und welche Unterlagen sind für die Prüfung vom Betreiber zur Verfügung zu stellen? Die BWP besteht aus einem praktischen und einem analytischen Teil. Beide Teile werden in dem Grundsatzpapier detailliert erläutert. Abschließend beschäftig sich die Publikation mit dem Prüfbericht und beschreibt wie Auflagen zum Weiterbetrieb aussehen können. Die Grundsätze Weiterbetrieb sind für alle Betreiber welche sich mit dem Weiterbetrieb der eigenen Altanlagen beschäftigen ein wertvoller Hinweisgeber für die Durchführung einer rechtsichern BWP. Erhältlich ist die Publikation ab sofort im BWI-Shop (www.bwe-shop.de).


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