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Pressemitteilung

Gründung einer amerikanischen Aktiengesellschaft - die Corporation

(PM) , 17.02.2008 - Sie können unabhängig vom strengen deutschen Gesellschaftsrecht eine GmbH oder US AG gründen, die nach der Gründung wie eine deutsche Firma, aber

ohne deren Nachteile, weltweit tätig werden kann. Die Gesellschaft wird den USA rechtkräftig ins Handelsregister eingetragen. Die Gründung, Führung und

aktive Geschäftstätigkeit ist auch für Europäer kostengünstig und einfach.

Gründer der Gesellschaft:

- Mindestzahl: 1
- Sitz / Nationalität:Beliebig, keine Einschränkungen.
- Natürliche und/oder juristische Person sind möglich.
- Ort der Gründerversammlung: Beliebig, keine Einschränkungen.

Aktionäre:

- Mindestzahl: 1
- Sitz / Nationalität: Beliebig, keine Einschränkungen.
- Ort der jährlichen Aktionärsversammlung: Beliebig, aber in den By-Laws (Statuten) festzulegen wird keine besondere Abmachung getroffen, sollten die

Versammlungen im Registered Office in Florida stattfinden.
- Maximale Durchgriffshaftung: Aktionäre haften für den nicht vollständig einbezahlten Teil des von ihnen gezeichneten Kapitals.
- Keine Inhaberaktien möglich.

Direktoren:

- Mindestzahl: 1
- Sitz / Nationalität: Beliebig, keine Einschränkungen
- Die Direktoren müssen natürliche Personen sein, die älter als 18 Jahre sind. Zusätzliche Anforderungen an die Person des Direktors können in den articles of

incorporation oder in den By-Laws festgelegt werden.
- Versammlungsort: beliebig, aber in den By-Laws festzulegen.

Firmenbezeichnung:

- Rein deutschsprachige Firmenbezeichnungen sind zulässig.
- Der Gesellschaftsname muss einen der folgenden Rechtsformbegriffe enthalten: "Company", "Corporation", "Incorporated", "Corp." oder "Inc."
- Die Firmenbezeichnung darf hinsichtlich des in den Articles of Incorporation festgelegten Geschäftsinhalts keinen falschen Eindruck erwecken. Namen, die

im Zusammenhang mit staatlichen Behörden stehen, sind nicht zugelassen und bereits in Florida registrierte oder reservierte Namen dürfen ebenfalls nicht

verwendet werden.

Gegenstand der Gesellschaft:

- Allgemeine Formulierungen sind üblich.

- Genehmigtes Kapital: Weder ist ein Minimal- noch ein Maximalbetrag vorgeschrieben; die Höhe wird lediglich in den Articles of Incorporation festgelegt.
- Gezeichnetes Kapital: Keine gesetzliche Vorgabe.
- Einbezahltes Kapital: Keine gesetzliche Vorgabe.
- Zeitpunkt der Einzahlung des Kapitals: Von den Direktoren festzulegen.
- Art und Weise der Kapitaleinzahlung: Durch Bargeld, mittels Verrechnung von erbrachter Arbeitsleistung, oder Sacheinlage von persönlichem Besitz oder

von Grundvermögen.

- Örtlicher Vertreter, Firmensitz:

- Jede Corporation muss einen Resident Agent in Florida haben, der sowohl eine natürliche wie auch eine juristische Person sein kann. Seine Büroadresse

muss mit der des Registered Office übereinstimmen.
- Unterlagen der Gesellschaft: Die Firmenunterlagen sind ständig bezüglich der Sitzungsprotokolle und weiterer Beschlüsse der Aktionäre und Direktoren, die

ohne Versammlungen stattgefunden haben, zu aktualisieren und im Principal Office (Hauptsitz) der Gesellschaft aufzubewahren, welches sich nicht in Florida

befinden muss.
- Einmal im Jahr muss ein anual return (Jahresbericht) an das Department of State gesandt werden, die u.a. die Adresse des Hauptsitzes und des Registered

Office der Firma und die der Direktoren, nicht aber die der Aktionäre beinhalten.

Staatliche Gründungsgebühren einer Aktiengesellschaft:

- filing fees $70

Jährliche Verwaltungsabgaben, sonstige Kosten und Steuern einer Aktiengesellschaft:

- anual filing fees $150

Der anual report muss in der Zeit vom 01.01 - 30.04. eines jeden Jahres abgegeben werden.

Jede Corporation, die Einkünfte in Florida erzielt, muss diese in Florida versteuern. Die Berechnung der zu zahlenden Steuer ergibt sich aus dem einmal im

Jahr abzugebenden Finanzbericht. Weitere Informationen zu der Höhe der Steuern (english) finden Sie unter www.indotco.info. Eine deutschsprachige Übersetzung: www.indotco.de/usag.

Die von Indotco Inc. gegründeten US-Gesellschaften werden, soweit Sie nichts Gegenteiliges wünschen, mit 1 Million Aktienzertifikaten ausgestattet. Hierbei

handelt es sich lediglich um ein fiktives Aktienkapital handelt, welches in dieser Höhe in das Handelsregister des jeweiligen US-Bundesstaates eingetragen

wird. Soweit eine Auskunft durch Dritte eingeholt wird, erhalten diese nur die Angaben über das Nominal-Aktienkapital, nicht aber über das tatsächlich

eingezahlte Kapital. Wieviel oder wie wenig auf das Nominalaktienkapital bisher durch die Aktionäre eingezahlt worden ist, kann das jeweilige

Handelsregister gar nicht wissen. Es liegt nur bei Ihnen, wieviel Aktien Sie an sich selbst oder an Personen Ihrer Wahl verkaufen und so ein eingezahltes

Aktienkapital schaffen.

Alles, was Sie brauchen, sind deutschsprachigen Gründungskontakte. Sofern Ihr Englischkenntnisse ausreichen, kann auch direkt in den USA gegründet

werden.

Die Gründungkosten für eine z.B. in Florida gegründete US-Aktiengesellschaft:

$ 250 für 1 Jahr.

enthalten sind hier:

Einrichtung Firmensitz
Eintrag der US Aktiengesellschaft
Gründungsgebühren
Verwaltungsgebühren
Beantragung Apostille
Beantragung US Steuernummer
Beantragung US Bankkonto
Gesellschaftsunterlage
Aktienzertifikate

Jährliche Kosten in den Folgejahren:

$ 100 Firmensitz / Notargebühren (Firmensitz in dem jeweiligen Bundesstaat und Notar kann jederzeit gewechselt werden)
$ 150 jährliche Gebühren / Steuern für den anual report

Auskünfte erteilt:

Indotco Inc.
2015 S. TUTTLE AVE STE B
Sarasota FL 34239 US
Tel. +1 (941) 2960620
indotco @ aol.com

eMail Anfragen werden wahlweise in Englisch oder Deutsch beantwortet.
Telefonische Beratung in Englisch oder Deutsch möglich.

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