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Pressemitteilung

Göttinger Gruppe – Insolvenzbekanntmachung, Rechtsanwalt, Jörg Reich Gießen, informiert:

(PM) , 12.06.2007 - Nachfolgende Insolvenzbekanntmachungen hat das Amtsgericht Charlottenburg (Berlin) am 08.06.2007 veröffentlicht:

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Securenta Göttinger Immobilienanlagen und Vermögensmanagement Aktiengesellschaft-, Pacelliallee 19 - 21, 14195 Berlin, ist gemäß § 21 InsO am 08.06.2007 um 13.00 Uhr angeordnet worden: vorläufige Insolvenzverwaltung; vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rolf Rattunde, Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin. Verfügungen d. Schuldner/in sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Untersagung und Einstellung der Zwangsvollstreckung ins bewegliche Vermögen.

AZ: 36s IN 2619/07
Berlin, 8. Juni 2007
Amtsgericht Charlottenburg

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Göttinger Gruppe Beteiligungs GmbH, Pacelliallee 19 - 21, 14195 Berlin, ist gemäß § 21 InsO am 08.06.2007 um 13.30 Uhr angeordnet worden: vorläufige Insolvenzverwaltung; vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rolf Rattunde, Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin. Verfügungen d. Schuldner/in sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Untersagung und Einstellung der Zwangsvollstreckung ins bewegliche Vermögen.

AZ: 36g IN 2621/07
Berlin, 8. Juni 2007
Amtsgericht Charlottenburg

In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der Göttinger Gruppe Vermögens- und Finanzholding GmbH & Co. Kommanditgesellschaft auf Aktien, Pacelliallee 19 - 21, 14195 Berlin, ist gemäß § 21 InsO am 08.06.2007 um 13.15 Uhr angeordnet worden: vorläufige Insolvenzverwaltung; vorläufiger Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Rolf Rattunde, Kurfürstendamm 212, 10719 Berlin. Verfügungen d. Schuldner/in sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Untersagung und Einstellung der Zwangsvollstreckung ins bewegliche Vermögen.

AZ: 36g IN 2620/07
Berlin, 8. Juni 2007
Amtsgericht Charlottenburg

Anleger, die von dem Insolvenzverwalter in Anspruch genommen werden, sollten bei spezialisierten Rechtsanwälten prüfen lassen, ob gegen die Forderung eventuelle Schadensersatzansprüche aufgerechnet werden können.

Anleger, die eine atypische stille Beteiligung (...-Spar-Plan) gezeichnet haben, bleibt nur, die Forderung (bisher geleistete Einlage) beim Insolvenzverwalter als Insolvenzgläubiger anzumelden.
www.anwaelte-giessen.de
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