Pressemitteilung, 20.01.2010 - 14:54 Uhr
Perspektive Mittelstand
GmbH & Still
Von Steuerberater Alfred Mertens, Reihe „GmbH-Musterverträge“, Band 6, 2. Auflage, Bonn 2010, 32 Seiten mit Musterverträgen zum Download.
(PM) Bonn, 20.01.2010 - Die Beteilung von Kapitalgebern als stille Gesellschafter an einer GmbH hat in einer Wirtschaftspraxis eine große Bedeutung erlangt. Eine solche stille Gesellschaft zwischen einem Kapitalgeber und der GmbH wird in der Praxis schlagwortartig als „GmbH & Still“ bezeichnet.Neben steuerlichen Aspekten sprechen folgende Erwägungen für diese Rechtsform:- Unkompliziertheit,- Risikobegrenzung,- flexible Gestaltungsmöglichkeiten sowie- Anonymität des stillen Gesellschafters.Weiterhin bietet sich diese Gesellschaftsform als Instrument der Kapitalaufbringung an. Denn die GmbH & Still setzt die GmbH-Gesellschafter in die Lage, Kapital aufzunehmen, ohne dass dies nach außen hin bekannt wirdAußerdem kann diese Rechtsform als Instrument der Nachfolgeplanung dienen. Denn wird ein stiller Gesellschaftsvertrag mit Kindern, die später einmal die Nachfolge antreten sollen, abgeschlossen, sind diese stärker als bloße Darlehensgeber an das Unternehmen gebunden. Im Falle der Ungeeignetheit kann der stille Gesellschaftsvertrag ohne große Schwierigkeiten gekündigt werden.Auch steuerlich ist die GmbH & Still eine interessante Rechtsform. Sie dient in der Praxis häufig der Verlagerung von Einkünften auf noch nicht oder gering verdienende Familienangehörige, um durch Nutzung von Freibeträgen und Progressionsvorteilen eine niedrigere Steuerbelastung für die Familie insgesamt zu erreichen.Die Broschüre „GmbH & Still“ stellt die Vor- und Nachteile gegenüber und gibt praktische Handlungsempfehlungen. Dabei werden die Neuerungen aufgrund der Unternehmensteuerreform und der Erbschaftsteuerreform berücksichtigt.Mehr Infos finden Sie unter www.vsrw.de/Bucher/GmbH-Mustervertrage/GmbH-Still/flypage.tpl.html


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