Pressemitteilung, 15.08.2007 - 14:27 Uhr
Perspektive Mittelstand
Gleichbehandlungsgesetz steigert Bürokratiekosten - Diskriminierung nimmt sogar zu
(PM) , 15.08.2007 - Von Ansgar Lange/Gunnar SohnBerlin – Im ersten Jahr nach Einführung des „Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG)“ sind den Unternehmen rund 1,73 Milliarden Euro zusätzliche Kosten entstanden. Zu diesem Ergebnis gelangt eine repräsentative Studie, die Professor Andreas Hoffjan, Lehrstuhl für Unternehmensrechnung und Controlling an der Universität Dortmund www.wiso.uni-dortmund.de/uc/de, im Auftrag der Initiative Neue Soziale Marktwirtschaft (INSM) www.insm.de erstellte. Knapp ein Drittel der Gesamtkosten in Höhe von 532 Millionen Euro entfällt allein auf die notwendigen Mitarbeiterschulungen, weitere 602 Millionen mussten für die Einführung neuer Standards und strategischer Implementierungen aufgewandt werden. Auf alle Unternehmensgrößen bezogen, kostet das AGG jedes Unternehmen durchschnittlich 72,50 Euro je sozialversicherungspflichtigem Mitarbeiter. „Das AGG verursacht hohe Mehrkosten für die Unternehmen, trägt zur beabsichtigten Antidiskriminierung nichts bei und enthält ein großes Missbrauchspotential“, sagte Hoffjan bei der Präsentation der Studie in Berlin. Unbeabsichtigte Nebenwirkungen des AGG zeigten sich vor allem in Verbindung mit dem Einstellungsprozess: Über 80 Prozent der Unternehmen bestätigen, dass zukünftige Begründungen von personellen Entscheidungen unterbleiben. Nachteilig ist das auch für die Bewerber: 84 Prozent der befragten Unternehmen verschicken nur noch nichts sagende Standard-Absagen an Bewerber. „Aus Angst vor Missbrauch teilen Unternehmen Bewerbern kaum noch die Gründe für die Absage mit“, kritisierte INSM-Geschäftsführer Max A. Höfer, INSM-Geschäftsführer. Das verbaue den Jobsuchenden die Chance auf ein ehrliches Feedback. 87 Prozent verbinden mit dem Gesetz im Wesentlichen zusätzliche Bürokratie, wobei über 74 Prozent der befragten Unternehmen das Gesetz insgesamt als überflüssig bewerten. 80 Prozent bescheinigen dem AGG sogar erhebliches Missbrauchspotential. Für breite Unsicherheit sorgen zudem die unklaren Rechtsbegriffe. Dabei verneinen allerdings mehr als drei Viertel der Personalverantwortlichen in den Unternehmen, dass mit dem AGG die Ziele einer besseren Gleichbehandlung erreicht wurden. Die ausgebliebene Klagewelle ist für Höfer kein Indiz für die Qualität des AGG. „Die Rechtslage verbot bereits vor dem AGG die Diskriminierung von Minderheiten, also war das Gesetz unnötig. Es hat keinen Missstand beseitigt, indem es Betroffenen eine gesetzliche Hilfestellung bot, die sie vorher nicht hatten“, erklärte Höfer. Die Befürchtungen der Unternehmen zur wachsenden Rechtsunsicherheit und zusätzlichen Bürokratielast wurden nach Ansicht des Wirtschaftsjuristen Markus Mingers www.justus-online.de noch übertroffen. „Bei der Gestaltung der Stellenanzeige gibt es zum AGG viele Fragen, aber wenige zufriedenstellende Antworten“, kommentiert der Bonner Rechtsanwalt die INSM-Studie. Höfer hält den Kostenaufwand für unverhältnismäßig: „Zu den jährlich 90 Milliarden Euro an Bürokratiekosten der Unternehmen kommen jetzt noch einmal 1,73 Milliarden Euro durch das AGG hinzu. Peanuts sind das nichts. Gleichzeitig sagen mehr als drei Viertel der Personalverantwortlichen, dass das Gesetz für die faktische Gleichbehandlung nichts leistet. Warum stellen sich also die Unternehmen auf das Gesetz ein: Weil sie Missbrauch fürchten. Die Unternehmen wollen also keine Fehler machen, vor allem keine Formalfehler, die sie teuer zu stehen kommen“. Neben den Kosten und dem Bürokratieaufwand habe das Gesetz zusätzliche Heuchelei gefördert. „Die Praxis zeigt: In den Stellenanzeigen wird nicht mehr geschrieben, man suche für sein junges Team einen dazu passenden Mitarbeiter, sondern man formuliert das jetzt neutral und stellt dann eben doch einen jungen Mitarbeiter ein. Die traurige Folge: Es werden nun viele andere Bewerber enttäuscht, die nicht zum Zuge kommen“, so Höfer. Für den Düsseldorfer Personalexperten Udo Nadolski, Geschäftsführer von Harvey Nash www.harveynash.com, fallen die Ergebnisse der INSM-Studie nicht überraschend aus. „Sie sind auch kein Grund zum Triumph, weil sich die Warner in der deutschen Wirtschaft nun bestätigt sehen dürfen. Die Politik würde nicht ihr Gesicht verlieren, wenn sie nach den negativen Erfahrungen eines Jahres Korrekturen machen und das Ganze auf ein europarechtskonformes Maß zurechtstutzen würde“. Nadolski kritisiert schon seit Jahren den in Deutschland herrschenden Jugendwahn: „In einer mühsamen gesellschaftlichen Debatte sind wir endlich zu dem Schluss gekommen, dass eine Politik der Frühverrentung, der Ausgrenzung Älterer und der Bevorzugung junger Mitarbeiter auf Dauer fatal ist. Die demographischen Daten lassen eine solche Politik nicht mehr zu. Das AGG, das eigentlich Diskriminierungen abbauen sollte, erreicht genau das Gegenteil. In Stellenanzeigen dürfen Unternehmen nun nämlich nicht mehr gezielt nach älteren Mitarbeitern suchen. Auch bei Kündigungen hat das AGG Nachteile für diese Personengruppe gebracht: Der bisherige Kündigungsschutz entfällt, da bei der Sozialauswahl die jüngeren Kollegen nicht benachteiligt werden dürfen.“ Der Harvey Nash-Geschäftsführer hält eine weitere Öffnung des deutschen Arbeitsmarktes nach dem britischen Vorbild für unabdingbar, um mehr Leute in Beschäftigung zu bringen. Doch mit mehr Bürokratie, höheren Kosten, unklaren Rechtsbegriffen und Rechtsfolgen entferne man sich immer weiter von diesem Ziel. „Es wäre am besten, den Arbeitsmarkt zu deregulieren und nicht ständig an gesetzlichen Stellschrauben zu drehen. Arbeitsverträge für über 52-jährige Arbeitnehmer dürfen heute nicht mehr befristet werden. Dies führt in der Praxis dazu, dass Personalchefs bei der Einstellung Älterer noch zurückhaltender als bisher sind.“ „Das Gesetz enthält viele auslegungsbedürftige Begriffe, gleichzeitig gibt es aber erst relativ wenig vergleichbare Fälle aus der Rechtsprechung, die bei der Interpretation herangezogen werden könnten. Zwar ist die geschlechtsneutrale Ausschreibung schon seit längerem im Gesetz verankert, und auch die Regelungen zu Behinderung und Schwerbehinderung (§§2, 81 SGB IX) und ihre Auswirkungen auf die Personalsuche sind bekannt. Besonders viel gestritten wurde um diese Fallgruppen in der Vergangenheit jedoch auch nicht", moniert Mingers. Deshalb herrsche bei der Auslegung große Unsicherheit. „Zum Teil haben die Unternehmen mit Inkrafttreten sämtliche Mitarbeiter auf das Gesetz geschult und pünktlich zum ersten August ihre Rückstellungen um eventuelle Schadensersatzforderungen aus AGG - Klagen aufgestockt. Auch Panikattacken in Hinblick auf mögliche Massenabmahnungen blieben nicht aus. Andere reagieren noch heute überrascht, wenn sie auf fehlerhafte Stellenanzeigen hingewiesen werden. Das AGG ist noch nicht in ihrem Bewusstsein verankert.“