Pressemitteilung, 18.11.2011 - 14:09 Uhr
Perspektive Mittelstand
Gewinnspiel Abzocke – Neues Video von Verbraucherdienst e.V.
Der Verein für aktiven Verbraucherschutz aus Essen eröffnet YouTube–Kanal. Ein erstes eigenes Video ist produziert und eingestellt zum Thema Abzocke durch Gewinnspiel.
(PM) Essen, 18.11.2011 - Verbraucherdienst e.V. begann früh über die eigene aktive Arbeit im Verbraucherschutz und deren Ergebnisse in der Öffentlichkeit zu berichten. Hintergrund dessen ist der Präventivschutz vor unseriösem Geschäftsgebaren, Abzocke und Betrug. Neben Pressemeldungen nutzt der Verein für Verbraucherschutz nun auf YouTube für eigens erstellte Videos zum Thema Abzocke und Betrug. Der YouTube - Kanal des Verbraucherdienst e.V. beinhaltet aktuell ein Video zum Thema Gewinnspielabzocke. Es wird die Vorgehensweise der Gewinnspiel-Abzocker aufgezeigt, eine Original-Bandaufzeichnung zu einem Gewinnspiel vorgestellt, und eine angeschlossene Rechtsanwältin des Vereins erklärt, wie Fallstricke zu erkennen sind bzw. was zu tun ist. Zum Video www.youtube.com/user/VerbraucherdiensteV Der Youtube-Kanal des Verbraucherdienst e.V. wird zukünftig mit aktuellen Themen-Videos bestückt werden. Der Verein bittet in diesem Zusammenhang Verbraucher um eine Abstimmung auf Facebook, zu welchen Themen in den kommenden Wochen neue Videos erstellt werden sollen. An der kostenlosen Umfrage vom Verbraucherdienst e.V. bei Facebook kann hier teilgenommen werden www.facebook.com/questions/202370959839593/?qa_ref=qd


ANSPRECHPARTNER/KONTAKT

Verbraucherdienst e.V.
Frau Aline Krause
Gänsemarkt 47
45127 Essen
+49-201-176790
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verbraucherdienst.com


ÜBER VERBRAUCHERDIENST E.V.

Ziel des Vereins ist es insbesondere, eine Bündelung von Verbraucherinteressen in Fällen zu ermöglichen, in denen eine Vielzahl von Verbrauchern durch die gleichen unternehmerischen Praktiken betroffen ist, um diesen so die Durchsetzung ihrer Rechte zu erleichtern. Zur Durchsetzung der Verbraucherrechte im Einzelfall arbeitet der Verein mit Rechtsanwälten zusammen, die erforderlichenfalls von den Verbrauchern mit ihrer außergerichtlichen und gerichtlichen Vertretung beauftragt werden können.