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Gesundheitsreform 2012: Das Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG)

(PM) Bremen, 19.07.2012 - Die neueste Stufe der Gesundheitsreform, das sog. Versorgungsstrukturgesetz (GKV-VStG) bringt vor allem Veränderungen für die Ärzteschaft. Hintergrund ist die medizinische Unterversorgung in ländlichen Gebieten.

Mit diesem Gesetz sollen Anreize geschaffen werden, damit wieder mehr Ärzte in ländlichen Gebieten zur Verfügung stehen. Gleichzeitig soll die Überversorgung in anderen, vor allem städtischen Gebieten, wirksamer abgebaut werden. Zu diesem Zweck kann die KV in überversorgten, gesperrten Bezirken Vertragsarztsitze kaufen. Ein Nachbesetzungsverfahren für den Sitz findet dann nicht mehr statt. Als Ausgleich für den wirtschaftlichen Verlust muss die KV den Marktwert der Praxis an den ausscheidenden Arzt zahlen.

Wer mit welchen Methoden diesen Marktwert ermitteln soll, bleibt auch nach Inkrafttreten des Gesetzes fraglich. Es handelt sich also um eine Regelung mit großem Konfliktpotential, zumal es um erhebliche Summen gehen kann. Streitig wird vor allem die Bewertung des sog. "Goodwill" sein, des immateriellen Wertes der Praxis, der wesentlich aus den Gewinnchancen durch das Patientenpotential gebildet wird.

Auf der anderen Seite wird die Position der Ärzte auf dem Land gestärkt, indem die Residenzpflicht weggefallen ist und teilweise Leistungen ohne Budget abgerechnet werden können. Die Telemedizin soll gestärkt werden und die Gründung von Zweigpraxen soll erleichtert werden.

MVZ sollen wieder stärker in ärztlicher Hand liegen. Die Gründung durch Konzerne wurde für die Zukunft untersagt und der ärztliche Leiter muss zukünftig auch in dem MVZ arbeiten. In überversorgten Gebieten erhalten bei einer Nachbesetzung Vertragsärzte den Vorrang vor MVZ.

Aus allen Änderungen können sich individuelle Chancen und Risiken ergeben. Ein kompetente Beratung ist daher zu empfehlen.
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