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Pressemitteilung

Gesellschaftsgründung - Erfahrungsbericht GRP Rainer Rechtsanwälte

Die passende Wahl der Gesellschaftsform kann schon bei der Gründung eines Unternehmens einen erheblichen Teil zum wirtschaftlichen Erfolg der Gesellschaft beitragen.
(PM) Köln, 03.10.2017 - Die Wirtschaftskanzlei GRP Rainer Rechtsanwälte berät zahlreiche Unternehmen bei Gründungen, Übernahmen oder Gesellschafterwechseln. Nach einem Erfahrungsbericht von GRP Rainer Rechtsanwälte wird von den Gesellschaftern bei aller Euphorie häufig ein wesentlicher Punkt vernachlässigt: Die Wahl der passenden Gesellschaftsform für das Unternehmen. Die Bedeutung der Gesellschaftsform werde häufig unterschätzt. Doch aus Erfahrung weiß GRP Rechtsanwälte, dass schon hier ein wichtiger Grundstein für den wirtschaftlichen Erfolg gelegt werden kann.

Die unterschiedlichen Gesellschaftsformen bringen auch unterschiedliche Rechte und Pflichten mit sich. Aspekte des erforderlichen Nominalkapitals, der Besteuerung und der Haftung der Gesellschafter können dabei eine wesentliche Rolle spielen. Daher gilt es, die Vorteile und Nachteile der jeweiligen Gesellschaftsform genau abzuwägen und dann die Form zu wählen, die zu den Zielen und Möglichkeiten des Unternehmens am besten passt.

Um diese Entscheidung treffen zu können, ist eine umfassende Kenntnis im nationalen aber auch im internationalen Gesellschaftsrecht unverzichtbar. Denn dank der Niederlassungsfreiheit für Unternehmen können auch ausländische Gesellschaftsformen gewählt werden. Das ist auch dann ein wesentlicher Aspekt, wenn Unternehmen oder Niederlassungen im Ausland gegründet werden soll oder wenn im umgekehrten Fall ausländische Investoren in Deutschland tätig werden wollen.

Zu den beliebtesten Gesellschaftsformen gehört die Gesellschaft mit beschränkter Haftung, kurz GmbH. Dies liegt erfahrungsgemäß einerseits an dem großen Gestaltungsspielraum, den eine GmbH bietet und andererseits am geringen Haftungsrisiko der Gesellschafter. Ihr Haftungsrisiko ist auf ihre Einlage begrenzt, wobei das Stammkapital mindestens 25.000 Euro betragen muss.

Bei der Frage der Haftung wird aber häufig übersehen, dass Gesellschafter bei vorsätzlicher sittenwidriger Schädigung der Gesellschaft über ihre Einlage hinaus schadensersatzpflichtig sein können. Auch der Geschäftsführer der GmbH kann in der Haftung stehen, wenn er seine Pflichten verletzt.

Insgesamt sind bei der Gründung einer Gesellschaft wirtschaftliche, rechtliche und steuerliche Fragen zu beachten, die eine umfassende juristische Beratung aus einer Hand sinnvoll machen. Im Gesellschaftsrecht (www.grprainer.com/rechtsberatung/gesellschaftsrecht.html) kompetente Rechtsanwälte klären diese Fragen und finden gemeinsam mit dem Mandanten die optimale Lösung.
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Herr Michael Rainer
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