Pressemitteilung, 23.06.2015 - 16:16 Uhr
Perspektive Mittelstand
Geschenke an Mitarbeiter – Steuerberaterin Tatjana Albert informiert
Höchstbetragsgrenze für Geschenke an Mitarbeiter ab 2015 von 40 Euro auf 60 Euro angehoben.
(PM) München, 23.06.2015 - Kleine Geschänke festigen bekanntermaßen die Beziehung. Aktuell haben viele Unternehmen (erhebliche) schwierigkeiten, gut qualifiziertes Personal in ausreichendem Umfang zu gewinnen bzw. zu halten. Aus der Motivationsforschung ist bekannt, dass Geld alleine die Motivation von Mitarbeitern – zumindest ab einem gewissen Grad – nicht mehr erhöht. Arbeitgeber sollten daher neben einer angemessenen Vergütung auch andere Kompontenten beachten um die Mitarbeiter dauerhaft an das Unternehmen zu binden. Eine gute Möglichkeit den Mitarbeitern Wertschätzung entgegenzubringen besteht beispielsweise durch (kleine) Geschenke bzw. Aufmerksamkeiten gegenüber dem MitarbeiternFür die steuerliche Abzugsfähigkeit von Geschenken an Mitarbeitern sind allerding einige Spielregeln zu beachten. Grundsätzlich führen nämlich (Sach)Zuwendungen an Mitarbeiter zu einem steuerpflichtigen Arbeitslohn. Dem ist jedoch beispielsweise nicht so, wenn es sich um eine Geschenk zu einem persönlichen Anlass des Mitarbeiters handelt. Neben dem persönlichen Anlass darf die höchstgrenze für das Geschenk nicht überschritten werden. Mit der Lohnsteueränderungsrichtlinie 2015 wurde die maßgebliche Grenze von bisher 40 Euro inkl. Umsatzsteuer auf nun 60 Euro inkl. Umsatzsteuer angehoben. Die geänderte Grenze von nunmehr 60 Euro pro Geschenk und Mitarbeiter zu einem persönlichen Anlass gilt ab dem 01.01.2015. Ein ausführlicher Aufsatz über die steuerliche Abzugsfähigkeit von Geschenken ist abrufbar auf der Homepage von Steuerberaterin Tatjana Alber aus München unter steuerberaterin-muenchen.com. Der direkte Linkt zur Seite bezüglich der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Geschenken lautet: www.steuerberaterin-muenchen.com/geschenke_und_steuern.html Beachtet man also die steuerlichen Anforderungen, so führen Geschenke an Mitarbeiter nicht nur zu einem Gefühl der Wertschätzung bei diesem und die damit verbundene höhere Motivation sondern auch zu einer steuerlichen Entlastung des Arbeitgebers.


ANSPRECHPARTNER/KONTAKT

Tatjana Albert, Steuerberaterin
Frau Tatjana Albert
Ganghoferstraße 21
80339 München
+49-89-23542433
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ÜBER TATJANA ALBERT, STEUERBERATERIN

Als Steuerberaterin in München berate und betreue ich natürliche und juristische Personen zu allen anfallenden steuerlichen und wirtschaftlichen Sachverhalten. Meine Mandanten sind Privatpersonen und Unternehmer, Existenzgründer, Kapitalanleger oder Vermieter.


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