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Pressemitteilung

Geschäftsführer des Tanzhauses zum Handelsrichter wiederernannt

Der Präsident des Oberlandesgerichts Köln hat im Namen der Landesregierung Nordrhein-Westfalen den Geschäftsführer des Tanzhaus Bonn, Herrn Timo Müller zum Handelsrichter am Landgericht Bonn wiederernannt.
(PM) Bonn , 18.08.2016 - „Ich freue mich, eine weitere Amtszeit lang, Teil der Rechtsprechung sein zu dürfen und bedanke mich für das erneute Vertrauen“, sagte Timo Müller bei seiner Wiederernennung im Landgericht.

Aus den Händen des stellvertretenen Landgerichtspräsidenten Dr. Weber erhielt Timo Müller am 02.08.2016 seine Wiederernennungsurkunde. Der gelernte Bankkaufmann und Wirtschaftsjurist, der über langjährige unternehmerische Erfahrung verfügt, wird damit erneut 5 Jahre lang einer Kammer für Handelssachen am Landgericht Bonn angehören.

Handelsrichter sind unabhängige Fachrichter, die einer Kammer für Handelssachen am Landgericht angehörig sind. Sie nehmen an den Verhandlungen und Entscheidungen des Gerichts mit den gleichen Rechten und Stimmanteilen teil, wie der Vorsitzende. Handelsrichter werden auf Vorschlag der Industrie- und Handelskammer durch das Justizministerium auf 5 Jahre ernannt.

Ihre Zuständigkeit ist dann begründet, wenn ein ausreichender Streitwert von mehr als € 5.000,00 erreicht ist. Bei geringeren Streitwerten entscheidet das Amtsgericht. Die Kammer für Handelssachen ist dann als zweite zuständig, wenn eine Partei dies beantragt oder es sich um eine handelsrechtliche Streitigkeit handelt.

Um sicherzustellen, dass Handelsrichter über ausreichende und umfassende Qualifikationen verfügen und auf dieser Grundlage als unabhängige und sachkundige Richter entscheiden können, ist im Gesetz vorgeschrieben, dass Handelsrichter nur auf Vorschlag einer Industrie- und Handelskammer ernannt werden können und über ein besonderes Maß an Integrität, Erfahrung und Qualifikation verfügen.
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