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Pressemitteilung

Garantiezins bald unter einem Prozent?

Was Versicherungskunden durch das Rekordtief erwartet
(PM) St.Gallen, 19.05.2016 - Der Kommunikationsexperte Michael Oehme macht darauf aufmerksam, dass der Garantiezins für klassische Lebensversicherungen hierzulande erneut gesenkt werden soll - und das sogar stärker als bisher angenommen. Laut Informationen der Deutschen Presse-Agentur hat das Bundesfinanzministerium vor, den Höchstrechnungszins, der umgangssprachlich auch Garantiezins genannt wird, für die Anbieter von Kapitallebensversicherungen von aktuell 1,25 Prozent auf nur noch 0,9 Prozent zu senken. Versicherungen könnten dann nur noch diesen Wert in ihren Deckungsrückstellungen berücksichtigen, was auf einen Garantiezins in gleicher Höhe hinausläuft. „Die Anpassung ist ein Resultat der Niedrigzinsphase und spiegelt zudem die derzeitigen Marktverhältnisse wider. Versicherungen können dabei nur sehr eingeschränkt auf Volatilitäten reagieren, haben nur sehr eingeschränkte Investitionsmöglichkeiten und erzielen somit kaum mehr erträgliche Verzinsungen“, so Michael Oehme. Zudem sei der Garantiezins ein Signal für derzeit überhaupt erzielbare Renditen, was sich direkt auch auf die Überschussanteile auswirkt. „Viele Versicherte werden faktisch eine Nullrunde in Kauf nehmen müssen“, so Oehme. Als alternative Anlageform zur Ergänzung der Altersabsicherung sei die Kapitallebensversicherung daher kaum noch zu empfehlen.

Unterdessen halten Aktuare eine solche Absenkung für aktuariell angemessen und schlagen vor, die Zinssenkung nicht schon zum 1. Januar 2017 vorzunehmen, sondern auf den 1. Juli 2017 zu verschieben. Der Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.V. (GDV) hatte die Pläne nach Bekanntgabe als zu weitgehend kritisiert. Wie der Verband mitteilte, erzielten Lebensversicherer im Branchendurchschnitt bei der Neuanlage 2015 eine deutlich über dem Höchstrechnungszins liegende Verzinsung von mehr als zwei Prozent.

Zwischenzeitlich stand sogar die Überlegung im Raum, den Garantiezins vollständig abzuschaffen - diese Idee fand jedoch keinen Anklang. Als weiteren Faktor nennt Michael Oehme die europaweit einheitlichen strengeren Eigenkapitalvorschriften („Solvency II“) für Versicherungen. „Solvency II wurde von der EU-Kommission ins Leben gerufen, um eine einheitliche Reform des Versicherungsaufsichtsrechts in Europa zu schaffen. Hierbei geht es vor allem um Solvabilitätsvorschriften, also die Überwachung der Kapitalausstattung der Versicherungsunternehmen sowie die Eigenmittelausstattung von Versicherungsunternehmen“, erklärt Michael Oehme abschließend. Dies mache die Versicherer vorsichtiger, was nach Meinung von Fachleuten zu weiteren Zinseinschränkungen führen dürfte. Die Kapitallebensversicherung kämpft ums Überleben.
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Michael Oehme, Dipl. Betriebswirt (FH) hat sich nach Führungsfunktionen im öffentlichen Dienst und bei einem Bertelsmann-Unternehmen 1996 als Werbe- und Kommunikationsberater (Spezialisierung Finanzsektor) selbständig gemacht. Er war ...
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