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Pressemitteilung

GFH GmbH die Haushaltsplaner: KfW 55 Darlehen - Programm 153

Die GFH GmbH empfiehlt das KfW Programm Nummer 153
(PM) Nürnberg, 21.09.2010 - Nürnberg - Mit diesem Programm aus der Reihe "Energieeffizient Bauen" werden Häuser und Wohnungen nach dem KfW Effizienzhaus 55 Standard sowie Passivhäuser gefördert so ein Experte der GfH GmbH – die Haushaltsplaner aus Nürnberg. Darlehensnehmer erhalten zinsverbilligte Darlehen von bis zu 50.000€ pro Wohneinheit, jedoch maximal 100% der Kosten, die zur Erreichung des KfW 55 Standards benötigt wurden. So können für ein Zweifamilienhaus beispielsweise bis maximal 100.000€ beantragt werden. Durch die zehnjährige Zinsbindung wird genügend Sicherheit geboten, das uneingeschränkte Sondertilgungsrecht (100%) sorgt aber gleichfalls für größtmögliche Flexibilität.

Der Kreditbetrag wird zu 100% ausbezahlt, d.h. es fällt kein Disagio und keine sonstigen Gebühren an. Je nach gewählter Laufzeit - es sind bis zu 30 Jahre möglich - sind tilgungsfreie Zeiten von bis zu 5 Jahren möglich - dies sorgt für eine geringere Belastung in den ersten Jahren. Dies kann gerade bei Paaren in Elternzeit oder anderen Darlehensnehmern, die garantierte Gehaltssteigerungen in den nächsten Jahren in Aussicht haben (z.B. Beamte), sinnvoll sein. Unabhängig von der gewählten Laufzeit ist ein tilgungsfreies Anlaufjahr Pflicht so die Empfehlung der GfH GmbH – die Haushaltsplaner aus Nürnberg.

Im Gegensatz zu den üblichen Rückzahlungsmodalitäten der Hausbanken werden die Annuitäten der Kreditanstalt für Wiederaufbau vierteljährlich bezahlt so die GfH GmbH weiter. Eine weitere Besonderheit des Programm Nr. 144 ist, dass der günstigste Zinssatz - entweder bei Eingang des Antrages oder bei Kreditzusage - für Sie festgeschrieben wird. Das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) trat erstmals am 01.04.2000 in Kraft und regelt die Abnahme und die Vergütung von ausschließlich aus erneuerbaren Energiequellen gewonnenen Strom durch Versorgungsunternehmen, die Netze für die allgemeine Stromversorgung betreiben (Netzbetreiber). Das neue EEG trat am 1. August 2004 mit der Verkündung im Bundesgesetzblatt in Kraft (BGBl. I, S. 1918 ff). Ziel des Gesetzes ist es, den Anteil an erneuerbaren Energien bis 2010 auf mindestens 12,5% zu erhöhen, bis 2020 auf mindestens 20 % zu erhöhen. Unter Erneuerbaren Energien werden genannt: Wasserkraft, Windenergie, Solare Strahlungsenergie, Geothermie, Energie aus Biomasse

Man kann durch bewusstes Verhalten und den gezielten Umgang mit verfügbaren Geldmitteln einen ganz persönlichen Beitrag für Umweltschutz und Nachhaltigkeit leisten. Dabei kann man sogar noch Geld sparen. Die Experten von der GFH GmbH – Die Haushaltsplaner erklären Ihnen nach ausführlicher Analyse Ihrer individuellen Situation welche Maßnahmen man treffen kann und wie die GFH GmbH die Haushaltsplaner dabei helfen können.
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