Pressemitteilung, 23.12.2010 - 17:18 Uhr
Perspektive Mittelstand
Für ein sicheres Fest: Rauchmelder können Wohnungsbrände verhindern
Jährlich sterben 500 Personen in Deutschland infolge eines Wohnungsbrands an Rauchvergiftung und mangelnder Sicherheitsvorkehrungen
(PM) Würzburg, 23.12.2010 - Wo Kerzen den Christbaum schmücken und für weihnachtliche Stimmung sorgen, ist das Risiko eines Wohnungsbrands besonders hoch. Jedes Jahr sterben etwa 500 Menschen in Deutschland, Tausende leiden unter deren Langzeitschäden. Meist aber ist nicht das Feuer schuld am Tod, sondern der giftige Rauch. Ein Rauchmelder kann manches Leben retten. Doch die Verpflichtung zu deren Installation gibt es nur in wenigen Bundesländern. Für Eduard Hartmann, Geschäftsführer von Hartmann Schulz Partner (Sachverständigengesellschaft für Bau- und Immobilien (IHK), ist eine einheitliche bundesweite Pflicht für Rauchmelder mehr denn je notwendig. Nur jeder dritte Haushalt in Deutschland besitzt ein solches Gerät. 70 Prozent aller Brandopfer sind während der Nacht betroffen. Doch die Chance während des Schlafs die Gefahr rechtzeitig zu erkennen ist viel geringer als am Tag. Dabei muss guter Rat nicht teuer sein: Ein wirksamer Rauchmelder ist im Handel bereits ab zehn Euro erhältlich. „Wichtig sind beim Kauf die CE-Kennzeichnung und die Zertifizierung durch den Verband der Sachversicherer mit der Prüfnummer EN14606“, so Eduard Hartmann. Der Sachverständige empfiehlt, solche Rauchwarnmelder an der Decke anzubringen, weil sich der Rauch dort zuerst ausbreitet. „Ideal ist die Installation in Schlafzimmer und im Wohnzimmer. Dort also wo Kerzen gerade zu Weihnachten gerne aufgestellt werden.“ Nun haben manche Landesregierungen die bestehenden Brandschutzgesetze erweitert. Diese regelten bisher nur die Bauweise und Fluchtwege. Schlaf- und Kinderzimmer sowie Flure müssen in Thüringen und im Saarland mit Rauchwarnmeldern ausgestattet werden. In Schleswig-Holstein, Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern tritt zum Jahreswechsel in Kraft. In Rheinland-Pfalz, Hessen und Bremen gilt die Rauchmelderpflicht erst ab den Jahren 2012, 2014 bzw. 2015. In Nordrhein-Westfalen hingegen gibt es bislang nur eine Rauchmelderpflicht für vom Staat geförderte Bauten. „Die Regierungen der übrigen Länder tun sich mit der Einführung einer Rauchmelderpflicht schwer. Der Druck von außen ist offenbar noch nicht groß genug. Beispielsweise wehrt sich in Berlin die Bauverwaltung des Senats vehement gegen eine Rauchmelderpflicht, da die Stadt selber noch rund 200.000 Wohnungen besitzt. Die Landtage in Bayern und Baden-Württemberg beraten bisweilen noch über die Einführung einer Rauchmelderpflicht“, so Hartmann. In Großbritannien und Norwegen sind Rauchmelder bereits seit Anfang der 90er Jahre Pflicht. Weitere Länder mit gesetzlicher Rauchmelderpflicht sind die USA, Kanada, Irland, Schweden und die Niederlanden, die mittlerweile eine Ausstattungsquote von 70 bis 90 Prozent vorweisen können. Studien in diesen Ländern haben ermittelt, dass die Zahl der Todesopfer um bis zu 50 Prozent zurückgegangen ist.


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Hartmann Schulz Partner wurde 2003 gegründet und ist eine Kooperation öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger in Bau, Immobilien und Industrie mit Sitz in Würzburg. Die Mandanten profitieren von der Bündelung der Kompetenzen sowie Fachgebiete übergreifender Zusammenarbeit und können gleichzeitig auf die Arbeit des einzelnen Fachmanns setzen. Die Kernkompetenz des Sachverständigenbüros liegt in der Erstellung von Gutachten. Zum Tätigkeitsfeld gehören außerdem die Beratung und Bewertung von Immobilien, Projektentwicklung, Rentabilitätsbeurteilung, Beweissicherung, Qualitätsüberwachung am Bau und Mediation.