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DIE FÜHRUNGSKRÄFTE - DFK e.V.
Pressemitteilung

Führungskräfte: Flexi-Rente ist nur ein erster vorsichtiger Schritt

(PM) Essen, 07.06.2016 - Deutschlands Fach- und Führungskräfte begrüßen den von der Regierungskoalition beschlossenen Einstieg in die sogenannte Flexi-Rente als ersten wichtigen Schritt. Der Berufsverband DIE FÜHRUNGSKRÄFTE-DFK stellt aber zugleich fest, dass es sich nur um einen äußerst vorsichtigen Schritt in die richtige Richtung handelt, der nicht alle Erwartungen erfüllt.

Wer heute mit Alter 63 in die Teilrente geht, muss drastische Rentenkürzungen hinnehmen, wenn er mehr als 450 € hinzuverdient. Das will die Bundesregierung ändern: Auch künftig sollen Hinzuverdienste bis zu 450 € anrechnungsfrei bleiben. Von einem Verdienst oberhalb dieses Freibetrages werden dann 40 Prozent von der Rente abgezogen. Der DFK plädiert dafür, diese Anrechnung zu streichen. „Immerhin ist die Rente aus Beiträgen finanziert. Zumindest der vom Rentenempfänger eingebrachte finanzielle Anteil muss unangetastet bleiben“, fordert DFK-Vorstand Dr. Ulrich Goldschmidt eine Nachbesserung. Damit würde verhindert, dass die Teilrente durch die teilweise Anrechnung des Hinzuverdienstes sogar auf null reduziert werden könnte.

Positiv bewertet werden die Maßnahmen, mit denen der Erwerb nach Eintritt in die Regelaltersrente attraktiver ausgestaltet werden soll. Bislang ist es noch so, dass der Arbeitgeber bei einer Erwerbstätigkeit nach Renteneintritt zwar Beiträge für diesen Mitarbeiter zahlen muss, diese Beiträge aber nur die Rentenkasse füllen, nicht aber die Rente des Betroffenen steigern. Künftig kann neben dem Arbeitgeber auch der Mitarbeiter Beiträge einzahlen, die dann gemeinsam mit den Arbeitgeberbeiträgen rentensteigernd wirken. „Die bisherige Regelung ist systemwidrig und verfassungsrechtlich höchst bedenklich. Beiträge, die zwar gezahlt werden müssen, sich aber nicht auf die Rentenhöhe auswirken, sind einfach nicht zu akzeptieren“, gibt denn auch Ulrich Goldschmidt zu bedenken. Konsequenterweise begrüßt der DFK es dann auch, dass die Unternehmen entlastet werden und künftig bei der Beschäftigung eines Regelaltersrentners keine Beiträge mehr in die Arbeitslosenversicherung einzahlen müssen. Auch dies ist heute eine absurde Regelung, weil der Sinn einer Arbeitslosenversicherung für den Bezieher einer Regelaltersrente schlichtweg nicht zu erkennen ist und es damit an jeder Grundlage für die Entrichtung von Beiträgen fehlt.

„Das Thema hat hohe praktische Bedeutung“, betont DFK-Vorstand Goldschmidt. „Nach einer Studie unseres Verbandes wollen über 76 Prozent der Führungskräfte über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten. Das geht aber nur, wenn die Rahmenbedingungen dafür entsprechend attraktiv sind und man nicht für ein verlängertes Erwerbsleben bestraft wird.“

Mehr finden Interessierte unter www.die-fuehrungskraefte.de
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