Pressemitteilung, 18.09.2006 - 10:42 Uhr
Perspektive Mittelstand
Freistaat Bayern: Zahnloser Tiger beim Gammelfleisch, fauchender Löwe beim Thema Sportwetten- WettCorner darf seine drei Münchner Wettbüros jedoch wieder aufmachen
(PM) , 18.09.2006 - München/Düsseldorf/Wels (Österreich), www.ne-na.de - Während beim so genannten „Gammelfleisch“-Skandal der „zahnlose Tiger“ zum Symbol Bayerns geworden ist, zeigt der Freistaat beim Thema Sportwetten seine Krallen: Gegen private Anbieter von Sportwetten ging das Land in der Vergangenheit mit der vollen Härte des Gesetzes vor. Und schoss dabei zumindest in einem Fall wohl über das Ziel hinaus, wie die Münchner tz berichtet. Im August hatte das Kreisverwaltungsreferat (KVR) alle „Zockerbuden“ geschlossen. Doch der private Anbieter WettCorner www.wettcorner.com aus Österreich konnte seine drei Münchner Filialen wieder aufmachen und freue sich nun ganz legal über regen Andrang, so die Zeitung. Nach dem Sportwetten-Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom März hatte das KVR im Juli die Schließung aller Wettbüros in der bayerischen Landeshauptstadt angeordnet. In einer Großaktion wurden daraufhin mit Hilfe der Polizei alle 110 privaten Wett-Lokale geschlossen. Am 28. August konnte Wettcorner seine drei Büros jedoch wieder öffnen. „Jetzt sind die drei Filialen die einzigen privaten Wettbüros der Stadt! Und das, obwohl auch Wettcorner die sofortige Schließungsverfügung am 7. Juli erhalten hatte“, schreibt die tz. Wettcorner-Anwalt Claus Hambach sagte dazu, dass das Bundesverfassungsgericht das Staatsmonopol in seiner jetzigen Form eindeutig als grundgesetzwidrig bezeichnet habe. Man musste sich aber dem staatlichen Druck in München aber wohl oder übel beugen: „Wir haben daraufhin unsere Filialen in München geschlossen, aber Rechtsmittel gegen die sofortige Schließung eingelegt.“ Der Jurist ist sehr optimistisch. WettCorner habe gegenüber dem KVR, dem Innenministerium und der Staatsanwaltschaft alles Notwendige offengelegt. So seien auch die österreichische Lizenz des Buchmachers sowie polizeiliche Führungszeugnisse vorgelegt worden. Außerdem habe man sich bis zum Hinweis des Verwaltungsgerichtshofes an die Schließungsverfügung gehalten. „Die Münchner wird der Rechtsstreit wohl nicht so stark interessieren. Sie honorieren nur, dass sie nun wieder zur privaten Konkurrenz des Staatsmonopolisten gehen dürfen, um ihrer ganz privaten Wettleidenschaft zu frönen. Vielleicht bringt dieser Einzelfall die Behörden zu der Erkenntnis, dass nicht alle privaten Anbieter von Sportwetten über einen Kamm geschoren werden können“, sagte Reinfried Wiesmayr, Geschäftsführer von Wettcorner, einer hundertprozentigen Tochter de Düsseldorfer Stratega-Ost Beteiligungs AG www.stratega-ost.de. „Wir haben uns jederzeit völlig gesetzeskonform verhalten. Teilweise sind die Anbieter von privaten Sportwetten mit Kriminellen gleichgesetzt worden. Dass dies mit der Wirklichkeit nicht viel zu tun hat, ist sonnenklar. Ich wünsche mir, dass der Staat sich in Zukunft darum kümmert, dass seine Bürger beispielsweise vor dem Verzehr von krank machenden Lebensmitteln bewahrt bleiben. Ob seine Bürger bei privaten oder staatlichen Anbietern von Sportwetten spielen wollen, sollte er den Leuten doch besser selber überlassen. Sie sind nämlich keine kleinen Kinder, sondern mündige Bürger. Das Münchner Beispiel zeigt, dass eine kontrollierte Liberalisierung des Wettmarktes für alle Seiten die beste Lösung ist.“