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Fraud-Management - Controller bringen Betrügereien ans Licht

(PM) , 12.06.2007 - Bonn, 12. Juni 2007 – Immer mehr deutsche Firmen beklagen jährlich Schäden in Millionenhöhe, verursacht durch die illegale Nutzung betrieblicher Informationen und Ressourcen („Fraud“). Die Täter stammen nicht selten aus den eigenen Reihen des Unternehmens und lassen sich oft nur durch interne Kontrollen stoppen. Damit gewinnt
ein konsequentes und systematisches Fraud-Management über alle Branchen und Unternehmensgrößen an Bedeutung.

Die Prävention und Aufklärung von Missbrauchsfällen wird zunehmend schwieriger.
Die wachsende Komplexität wirtschaftlicher Zusammenhänge eröffnet immer neue Schlupflöcher für kriminelle Kräfte. „Nur durch Sensibilisierung aller Mitarbeiter und systematische Präventionsmaßnahmen lassen sich Missbrauchsfälle eindämmen und sogar vermeiden“, erklärt BVBC-Präsidiumsmitglied Jörgen Erichsen. Aufgrund der abteilungsübergreifenden Bedeutung kann diese Funktion besonders gut von Controllern wahrgenommen werden. „Sie haben Kenntnis von allen zentralen Unternehmensprozessen und können mögliche betriebswirtschaftliche Gefährdungen am besten einschätzen“, unterstreicht Renate Adler, BVBC-Vizepräsidentin und Leiterin des Arbeitskreises Controlling. Im engen Dialog mit Geschäftsleitung und Mitarbeitern können Controller nachhaltige „Anti Fraud“-Maßnahmen etablieren.

Schutz vor Kriminalität im eigenen Unternehmen
Oft wird die kriminelle Energie von Mitarbeitern unterschätzt. Eine wirksame Gegenmaßnahme stellt das sogenannte „Fraud“-Controlling dar. Der BVBC (www.bvbc.de) nennt vier zentrale Managementaufgaben:

1. Kontrollstelle schaffen: Ob „Fraud“-Delikte vorkommen, kann nur eine unab-hängige, der Geschäftsleitung unterstellte Instanz analysieren. Ab einer Betriebsgröße von rund 100 Mitarbeitern empfiehlt sich sogar die Einrichtung einer Stabsstelle.
2. Ethikrichtlinien festlegen: Die Firmenleitung sollte mit Rechtsabteilung und Kontrollstelle Vorgaben entwickeln, die illegales Verhalten definieren und Sanktionen aufzeigen. So werden Mitarbeiter und Management eindringlich sensibilisiert.
3. Regelverstöße ahnden: Wird auf missbräuchliches Verhalten nicht systematisch und konsequent reagiert, sind die Auswirkungen nur schwer einzudämmen. Sanktionen können in Form von Abmahnungen oder fristlosen Kündigungen erfolgen.
4. Erfolge überwachen: Nur eine regelmäßige Erfolgskontrolle klärt, ob „Anti Fraud“-Maßnahmen auch die nötige Wirkung erzielen. Ratsam ist ein Monitoring-prozess unter Beteiligung der Bereiche Personal, Revision und Risikomanagement.

Über den BVBC: Der BVBC ist die zentrale Interessensvertretung von Bilanzbuchhaltern und Controllern in Deutschland. Der Verband diskutiert auf politischer und wirtschaftlicher Ebene neue Perspektiven des Finanz- und Rechnungswesens sowie Controlling und gestaltet diese maßgeblich mit.

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E-mail kontakt@bvbc.de
www.bvbc.de

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