VOLLTEXTSUCHE
Pressearchiv
KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Pressemitteilung

Fondsgebundene Versicherungen nicht immer eine sichere Anlage

Kick-back-Rechtsprechung inzwischen auch auf fondsgebundene Lebensversicherungen anwendbar
(PM) Bremen/Hamburg, 19.10.2010 - Fondsgebundene Lebens- und Rentenversicherungen sind weit verbreitet und galten bis vor Kurzem als sichere Kapitalanlagen. Als sich jedoch herausstellte, dass die Versicherungsgesellschaften als institutionelle Anleger ihre Gelder beispielsweise in verbriefte Forderungen oder Staatsanleihen angelegt haben, hat sich diese Sicherheit in ein Risiko umgekehrt – immerhin sind manche Staatsanleihen durch die globale Wirtschaftskrise und besonders durch das Griechenland-Debakel in Verruf geraten. Anleger sind mittlerweile sensibilisiert worden zu hinterfragen, ob ihre Anlagen sicher sind und wie sinnvoll diese sind.

Gerade die Brauchbarkeit von fondsgebundenen Versicherungen ist von den individuellen Zielen des Anlegers abhängig. Für die Altersvorsorge sind fondsgebundene Lebens- oder Rentenversicherungen relativ gut geeignet. „Wer jedoch Geld anlegen wollte, um beispielsweise später ein eigenes Geschäft zu eröffnen und das Geld möglicherweise vor Ablauf der Verträge benötigt, ist einem klassischen Fall von Falschberatung zum Opfer gefallen“, erklärt Lutz Tiedemann, Fachanwalt für Bank- und Kapitalanlagerecht in der Kanzlei KWAG aus Bremen und Hamburg. Denn dann müssen die Anleger leider feststellen, dass sie vor Versicherungsablauf nur einen Bruchteil ihrer Investition zurückbekommen. Erst nach 10 Jahren Laufzeit kann es sich lohnen, eine fondsgebundene Versicherung zu kündigen.

Ob ein Anleger frühzeitig aus seinem Vertrag herauskommt, wird inzwischen unter anderem auch mit der sogenannten Kick-back-Rechtsprechung entschieden. Bis vor einiger Zeit lediglich auf Kapitalanlagen anwendbar, hat das Landgericht Heidelberg (Urteil vom 13.07.2010 - 2 O 444/09) nun entschieden, dass diese Rechtsprechung auch für das Versicherungsrecht gilt. „Dies ist deswegen interessant, da Versicherungsvermittler Provisionen von den Anlegern erhalten haben, ohne darüber aufzuklären. Kann man dies beweisen, so lässt sich auch eine fondsgebundene Lebens- bzw. Rentenversicherung rückabwickeln“, so Tiedemann.

Allerdings gibt es auch noch Möglichkeiten über die Kick-back-Problematik hinaus. So sieht das Versicherungsgesetz vor, dass ein Versicherungsvermittler seine Kunden zunächst über ihre Ziele befragen, sie dann beraten und schließlich seinen Rat schriftlich begründen muss. Tut er dies nicht, liegt eine Fehlberatung vor, die zum Schadensersatz führen kann. Auch muss der Versicherungsmakler diverse Unterlagen übergeben. Hierzu gehören die allgemeinen Vertragsunterlagen sowie die Vertragsbedingungen und weiterführende Informationen. Findet keine rechtzeitige Übergabe statt, so kann der Anleger auf Schadensersatz und Rückabwicklung seiner Anlage klagen. Diese Möglichkeiten sind im Versicherungsrecht deutlich stärker ausgeprägt als im Kapitalanlagerecht. Denn die Versicherer sind verpflichtet, ihre Vertragsunterlagen transparent und verständlich zu gestalten. Ist dies nicht der Fall, sind laut Gesetzgeber die entsprechenden Vertragsbedingungen unwirksam. Das kann dann dazu führen, dass der Kunde gezahlte Gebühren oder die komplette Anlage auch heute noch zurückverlangen kann. All diese Probleme, die im Versicherungsrecht relatives Neuland sind, wurden bereits im Kapitalanlagerecht zugunsten der Anleger eindeutig von allen Instanzen geklärt.
PRESSEKONTAKT
KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Herr Jan-Henning Ahrens
Lise-Meitner-Str. 2
28359 Bremen
+49-421-5209480
E-Mail senden
Homepage
PRESSEKONTAKT
Borgmeier Public Relations
Walter Hasenclever
Lange Straße 112
27749 Delmenhorst
+49-4221-9345-610
E-Mail senden
ZUM AUTOR
�BER ÜBER KWAG • KANZLEI FÜR WIRTSCHAFTS- UND ANLAGERECHT AHRENS UND GIESCHEN - RECHTSANWÄLTE IN PARTNERSCHAFT

Die Bremer Rechtsanwälte Jan-Henning Ahrens und Jens-Peter Gieschen gründeten 2007 die KWAG • Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht Ahrens und Gieschen - Rechtsanwälte in Partnerschaft mit Sitz in Bremen und Hamburg. Die ...
Hinweis
Dieses Pressefach wird betreut von
Borgmeier Media Gruppe GmbH
Von Anfang an beauftragen Kunden die Borgmeier Media Gruppe hauptsächlich mit Medienkommunikation. In dieser Disziplin gehört die Agentur nach Ermittlungen des Fachdienstes PR Journal zu den führenden Anbietern im ... zum PR-Dienstleistereintrag
PRESSEFACH
KWAG - Kanzlei für Wirtschafts- und Anlagerecht
Lise-Meitner-Str. 2
28359 Bremen
zum Pressefach
Anzeige
PRESSEARCHIV
Anzeige
BUSINESS-SERVICES
© novo per motio KG