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Pressemitteilung

Verjährung von Schadensersatzansprüchen bei Kapitalanlagen

(PM) , 28.01.2008 - ...wie geschlossenen Immobilienfonds und Eigentumswohnungen aufgrund von Beratungsfehlern, Kapitalanlagerecht aktuell, Rechtsanwalt Jörg Reich, Gießen, informiert:

Bei der Frage, wann und ob ein Schadensersatzanspruch aufgrund eines Beratungsfehlers bei der Anlage von Kapital z.B. in einen geschlossenen Immobilienfonds oder in eine Eigentumswohnung verjährt ist, kommt es allein auf die Kenntnis des konkreten Beratungsfehlers an.
Bei der Beratung wurden in der Vergangenheit viele Fehler gemacht. So kann es sein, dass man bereits seit Jahren Kenntnis von einem Beratungsfehler hatte, der jedoch zwischenzeitlich verjährt ist und deshalb nicht mehr durchgesetzt werden kann.
Wird nunmehr ein weiterer Beratungsfehler bekannt, so beginnt für diesen und den damit verbundenen Anspruch auf Schadensersatz erneut die dreijährige Verjährungsfrist zu laufen.
So entschieden die Richter des Bundesgerichtshofes in ihrer Entscheidung vom 09.11.2007, im Volltext unter www.anwaelte-giessen.de .
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