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Pressemitteilung

Orientierung im Förderdschungel – Chancen konsequent wahrnehmen

(PM) , 21.08.2008 - Mit finanziellen Mitteln (rechtlich spricht man von „Zuwendungen“) aus den unterschiedlichsten Förderprogrammen von Bund, Ländern und EU werden Kommunen und Private in die Erfüllung öffentlicher Zwecke mit einbezogen.
Für die öffentlichen und privaten Empfänger von Fördermitteln ergibt sich die Chance, die Finanzierungslast eigener, Nutzen steigernder Vorhaben durch den Einbezug staatlicher Gelder tragfähig zu gestalten und das eigene finanzielle Engagement zu minimieren.
Gegenstand der Förderung ist eine fast unübersehbare Vielfalt von Projekten, Maßnahmen oder Vorhaben, die sich sowohl auf Institutionen, Firmen oder einzelne Personen (Freiberufliche, Selbständige) beziehen können.
Da Zuwendungen haushaltsrechtlich einen begründungsbedürftigen Vermögenszuwachs beim Zuwendungsempfänger bewirken, der letztlich durch Zwangsabgaben (Steuern) finanziert wird, sind bei der Antragstellung, Bewilligung, Durchführung und Abrechnung von Fördermitteln eine Reihe von formellen und materiellen Rechtsvorschriften zu beachten. Dies gilt insbesondere, um eventuelle Rückforderungen, die sich auch aufgrund von Prüfungen der staatlichen Rechnungsprüfungsinstanzen ergeben können, zu vermeiden.
Für private Nachfrager von Fördermitteln sind insbesondere EU-Gelder von Interesse. Am 01.01.2007 begann die neue Finanzplanungsperiode der EU. Neben der Neuauflage der klassischen Förderprogramme im Bereich der Struktur- und Kohäsionspolitik, für die es auch Förderzugänge privater Organisationen gibt, wurden eine Vielzahl von kleineren EU-Programmen, etwa im Bereich der Sozial-, Umwelt-, Energie- und Bildungspolitik, die von der EU-Kommission selbst verwaltet werden, aktualisiert.
So wendet sich beispielsweise das PROGRESS-Programm der EU-Kommission, ausgestattet mit einem Budget von ca. 660 Mio. €, vor allem auch an private Stellen. Ziel von PROGRESS ist die Förderung neuer und besserer Arbeitsplätze. Die Förderung von Projekten bezieht sich dabei vor allem auf die Themenfelder „Beschäftigung“, „Soziale Eingliederung“ und „Arbeitsbedingungen“. Über die Vergabe von Zuschüssen wird seitens der EU-Kommission – Generaldirektion Beschäftigung, Soziales und Chancengleichheit entschieden.
Damit die Förderung zu einem Gewinn für beide Seiten wird, sind eine Vielzahl von rechtlichen und finanziellen Vorgaben und Tatbeständen zu beachten und insbesondere die Verfahrenswege zu beherrschen.
Die grundlegende Norm ist der § 44 der Bundes- bzw. der jeweiligen Landeshaushaltsordnungen (die Kommunen wenden diese Vorschrift analog an). Für Fördermittelantragsteller sind im ersten Schritt insbesondere die Bewilligungs-voraussetzungen und das Antragsverfahren von großem Interesse.
Fördermittel werden i. d. R. aufgrund einer Förderrichtlinie in Form eines rechtbehelfsfähigen Verwaltungsaktes gewährt. Die Förderrichtlinie beschreibt Ziel und Zweck der Förderung und – besonders wichtig für Antragsteller – trifft Aussagen zu den förderfähigen Ausgaben einer Maßnahme, da diese die Bemessungsgrundlage für die öffentliche Zuwendung bilden. Für die Gesamtfinanzierung einer Maßnahme ist darauf zu achten, dass der Antragsteller auch die nicht-zuwendungsfähigen Ausgaben, seinen Eigenanteil sowie evtl. Mehrkosten zu finanzieren hat. Darüber hinaus ist – im eigenen Interesse - eine betriebswirtschaftlich orientiere Kalkulation der Folgekosten einer Maßnahme vorzunehmen. Nur eine exakte und solide Ermittlung des tatsächlichen Engagements zu Beginn des Förderverfahrens verhindert „böse“ Überraschungen beim Zuwendungsgeber und –empfänger.
Die Bewilligungsbehörde einer Zuwendung wird nur auf Grund eines Antrags tätig. Der Antragsteller hat keinen Anspruch auf Förderung, wohl aber einen Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung. Form und Inhalt des Antrages sind durch ein Muster vorgegeben. Es ist ratsam, im Antragsverfahren, das einen vielschichtigen Entscheidungsprozess mit den Merkmalen unvollkommene Information, Handeln unter Unsicherheit und Zeitabhängigkeit darstellt, den engen Kontakt zur Bewilligungsbehörde zu suchen.
Der Fördererfolg, dokumentiert durch den Verwendungsnachweis und spezielle Maßnahmen der Erfolgs- und Zielkontrolle, kann nur sichergestellt werden, wenn eine vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen Fördermittegeber und –empfänger hergestellt wird. Geht alles gut, können beide Seite eine Win-Win-Situation zum Wohle der Allgemeinheit und zum eigenen realisieren.
[Informationen zum Thema: www.forum-verlag.com/foerderprogramme ]
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