Pressemitteilung, 03.12.2007 - 18:57 Uhr
Perspektive Mittelstand
Werden Sie unerreichbar… wenn der Abmahnanwalt nur kassieren möchte
(PM) , 03.12.2007 - Schützen Sie Ihre Webseiten vor Abmahnwellen (als Besitzer einer US Corporation)Wussten Sie, dass Sie Ihren Namen im Impressum einer Webseite, die Sie betreiben, nicht abkürzen dürfen? Dass Sie Probleme bekommen könnten, wenn Sie für Ihre Online-Geburtstagseinladung auf Ihrer Webseite ein kleines Stück eines Straßenplans eingescannt und ins Netz gestellt haben? Das Internet ist in Deutschland voll von Regeln und Gesetzen; befolgt man sie — wissentlich oder unwissentlich — nicht, so drohen Abmahnungen. Natürlich können solche Abmahnungen sinnvoll sein, den Wettbewerb schützen, die Rechte von Urhebern verteidigen. Fakt ist jedoch, dass Webmaster, Betreiber von Onlineshops, Blogs, und Foren oftmals ein Dschungel aus Paragrafen erwartet, die sie eigentlich alle kennen müssten, um eine rechtlich unangreifbare Webseite zu kreieren. Und dass einige Anwälte nur darauf lauern, Abmahnungen zu verschicken und Abmahngebühren zu kassieren. Wer es als Webmaster satt hat, ständigen Bedrohungen ausgesetzt zu sein, gründet ein Unternehmen, eine US Corporation, lässt es als Betreiber der Webseite auftreten und… kann aufatmen. Abmahnanwälte scheuen das Ausland!Manch Anwalt scheint sich mittlerweile auf Abmahnungen spezialisiert zu haben; wettbewerbsrechtliche Abmahnungen fordern den jeweils Abgemahnten auf, eine scheinbar oder tatsächlich vorhandene Rechtsverletzung (beispielsweise — um beim Online-Business zu bleiben — auf dessen Internetseite) zu unterlassen. Einer ganzen Reihe von Anwälten geht es mit dem Verfassen von Abmahnungen längst nicht mehr hauptsächlich darum, oftmals unwissentliche Verstöße gegen Regeln abzustellen. Vielmehr dient die Abmahnung dem Kassieren von Abmahngebühren. Die Kosten für einen Anwalt, der im Namen eines Klienten Andere abmahnt, werden häufig dem Abgemahnten in Rechnung gestellt. Und es soll schon Anwälte gegeben haben, die extra passende kleine Firmen gegründet haben, um eine Abmahnwelle zu starten. Wettbewerbsrechtliche Abmahnungen dürfen nämlich nur von Mitbewerbern des Abgemahnten kommen. Wenn es um die Gebühren geht, redet man auch bei Abmahnungen an kleine Webseitenbetreiber schnell von vielen Hundert Euro. Offiziell sind Abmahnungen zwar nicht erlaubt, wenn eins ihrer Hauptziele ist, Gebühren zu erheben und zu kassieren. Aber der Nachweis solcher Abmahnungen ist schwierig. Viel Schutz bietet dagegen eine US Corporation, die vom Betreiber der Seite gegründet wurde und die — ganz wichtig — als verantwortlich im Impressum angegeben wird. Was ist eine US Corporation?Die US Corporation ist eine US-amerikanische Unternehmensform, die ein bisschen der deutschen Aktiengesellschaft gleicht, und auch für Webmaster, die keine Großprojekte planen, mehrere entscheidende Vorteile hat: Sie kann — auch von Europa aus — praktisch von einer einzigen Person betrieben werden, sofern man mit einer Gründungsagentur kooperiert, die einem den Registered Agent, den Firmenvertreter in den USA stellt. Für die Gründung benötigt man zudem praktisch kein Stammkapital und kann anonym bleiben. Geht es um Abmahnungen, so hat die US Corporation einen weiteren Vorteil: Sie sitzt in den USA. Dadurch wird die Abmahnung plötzlich zur internationalen Sache, für die sich der Abmahnanwalt an Ihr Unternehmen in den USA wenden muss. Und der Anwalt weiß: In den USA schert sich zumeist niemand um derartige Abmahngeschichten. Er prallt mit seinem Anliegen gegen Mauern. Schnöde Abkassierer scheuen diese Mühen wie der Teufel das Weihwasser. Wie gründet man eine US Corporation?Die Gründung einer US Corporation ist mithilfe so genannter Gründungsagenturen nicht schwierig und dauert oftmals nur wenige Tage. In die USA reisen muss man dafür nicht; auch muss die Firma nicht wirklich in den USA arbeiten. Sie hat nur — zumindest für US-amerikanische Behörden — in den USA erreichbar zu sein, weshalb die Agenturen Ihnen eine Postadresse in den USA sowie den bereits erwähnten Registered Agent stellen und darüber hinaus einen Büroservice anbieten. Dieser Büroservice leitet Ihnen Informationen über ankommende Post und eventuell — je nach Art des Bürodienstes — auch über ankommende Anrufe weiter. Die Dienstleistungen einer Gründungsagentur wie beispielsweise www.US-Corporation.org verschlingt nicht allzu viel Geld und trägt oftmals dazu bei, mittelfristig sehr viel Geld zu sparen… und Schutz vor Abmahnungen zu geben.