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Pressemitteilung

Finanzverwaltung verschärft die Spielregeln

(PM) Geldern, 08.07.2015 - Ab dem 01. Januar 2015 gelten die vom Bundesministerium der Finanzen veröffentlichten Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff (GoBD). Sie enthalten Anforderungen, welche zur Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit an die elektronische Buchführung zu stellen sind. Neben allgemeinen Ordnungsmäßigkeitsvorgaben werden insb. neue Dokumentationspflichten eingeführt und bestehende verschärft. Die Verfahrensdokumentation stellt dabei den Dreh- und Angelpunkt der Anforderungen dar. Es handelt sich dabei um einen von den Finanzbehörden geforderten Nachweis über die Ordnungsmäßigkeit der Buchführung und somit auch von mit ihr zusammenhängenden IT-Systemen, Daten und Prozessen. In ihr muss beschrieben werden, wie Dokumente und Belege empfangen, erfasst, verarbeitet, ausgegeben und aufbewahrt werden. Darüber hinaus ist auch das Interne Kontrollsystem zu beschreiben und die Art und Weise der Kontrollausübung mit Nachweisen festzuhalten. Stellt die Finanzverwaltung fest, dass die Buchführung nicht den Ordnungsmäßigkeitskriterien entspricht, kann dies nachteilige Konsequenzen zur Folge haben. Denn neben der Verwerfung der Buchführung und der folgenden Schätzung der Besteuerungsgrundlagen, können simultan auch Verzögerungs- und Zwangsgelder in einer Höhe von bis zu 250.000 Euro festgesetzt werden.

Aufgrund der Prozesskomplexität und der Vielzahl von IT-Systemen und Datenstrukturen ist die Erstellung und Pflege einer unternehmensweiten Verfahrensdokumentation nur mit einem unverhältnismäßig großen Aufwand zu bewältigen. Die Anforderung, sämtliche Veränderungen stets aktuell zu dokumentieren und zu versionieren tritt erschwerend hinzu.

Mithilfe von DokTax, einer webgestützten Softwarelösung zur Erstellung und Pflege finanzbehördlich geforderten Verfahrensdokumentationen, kann ohne intensiven Personal- und Materialaufwand sämtlichen finanzbehördlichen Anforderungen an die Erstellung und Pflege einer Verfahrensdokumentation entsprochen werden. Unternehmen und ihre Steuerberater werden bei der Erstellung, Aufbau und Pflege von finanzbehördlich geforderten System-, Prozess- und Kontrollübersichten unterstützt.

Von der Stammdatenerfassung, über die Beurteilung der steuerlichen Relevanz und dem Nachweis funktionierender Kontrollen bis hin zur automatischen Berichterstattung: Mit DokTax können Sie ohne Aufwand eine GoBD-konforme Verfahrensdokumentation erstellen. Alle relevanten Standards, BMF-Schreiben und Verlautbarungen sowie die aktuelle Rechtsprechung sind bereits implementiert und werden kontinuierlich aktualisiert.

Mit unserer einzigartigen Lösung ist die Erstellung und Pflege einer vollumfänglichen Verfahrensdokumentation nicht nur einfach, sondern auch kosteneffizient. Sie reduzieren den Gesamtaufwand und sind gleichzeitig unabhängig vom Know-How externer Berater. Zudem kann auch das Interne Kontrollsystem im Einklang mit handelsrechtlichen Vorgaben dokumentiert und hierdurch das Honorar in der Jahresabschlussprüfung reduziert werden.

Jede Abteilung bzw. jeder Verantwortliche kann die zugewiesenen Aufgaben eigenständig und nach einem vorgegebenen Zeitplan bearbeiten. Hierdurch entfällt der zeit- und reiseintensive Abstimmungsaufwand. Die erfassten Eingaben können webgestützt aufgerufen und verifiziert werden, wodurch klärungsbedürftige Fragen immer an den richtigen Partner adressiert werden. Somit wird die interne und externe Zusammenarbeit durch DokTax neu definiert.

Weitere Informationen erhalten Interessierte unter www.steuerliche-verfahrensdokumentation.de
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Frau Lena Goldshteyn
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DokTax ist das perfekte Tool, um eine allen gesetzlichen und finanzbehördlichen Anforderungen entsprechende Verfahrensdokumentation zu erstellen und kontinuierlich zu pflegen. DokTax Dokumentationssysteme Lindenallee 22 47608 Geldern E-Mail: info@steuerliche-verfahrensdokumentation.de www.steuerliche-verfahrensdokumentation.de
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