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Finanzierung und Arbeitslosigkeit

Plötzlicher Jobverlust stellt Immobilienbesitzer vor große Herausforderungen
(PM) Hamburg, 08.12.2011 - Kritische Situationen während einer Baufinanzierung, wie eine Scheidung oder Arbeitslosigkeit, müssen nicht zwangsläufig zum Verlust der Immobilie führen. Es gilt genau abzuwägen, welche Handlungsalternativen noch bestehen und inwieweit der abgeschlossene Finanzierungsvertrag angepasst werden kann. Wer arbeitslos ist oder es in absehbarer Zeit wird, sollte am besten gleich Gespräche mit dem finanzierenden Kreditinstitut führen. „Diese lassen sich oft auf etwa drei bis sechs Monate Tilgungsaussetzung ein. Eine weitere Möglichkeit besteht darin, zu prüfen, ob es der Vertrag erlaubt, die Tilgung zum Beispiel von zwei auf ein Prozent zurückzusetzen. Bei einem Kredit von 120.000 Euro wäre das eine um 200 Euro geringere Tilgungsrate pro Monat“, so Stephan Scharfenorth, Geschäftsführer von Baufi24.de.

In vielen Fällen steht dem Kreditnehmer bei Arbeitslosigkeit ein außerordentliches Kündigungsrecht zu. Rettungsversuche sind immer vom jeweiligen Einzelfall abhängig, daher empfiehlt es sich, bei der Verbraucherzentrale Rat einzuholen. Wer nur vorübergehend arbeitslos ist, kann zwar seinen Dispo ausreizen, sollte jedoch zur Überbrückung der Arbeitslosigkeit nicht unbedingt neue Kredite aufnehmen und sich damit zusätzlich verschulden. „Betroffene müssen sich bewusst sein, dass diese Durststrecke mit einer drastischen Reduzierung der Lebenshaltungskosten verbunden ist. Auch ein Antrag auf Lastenzuschuss bei der örtlichen Wohngeldstelle macht Sinn“, rät Stephan Scharfenorth.

Private Versicherungen bieten Schutz vor den Folgen der Arbeitslosigkeit, vor allem auch in Bezug auf Finanzierungen. So kann die Finanzierung bis zu einem Jahr übernommen werden, wobei es meistens möglich ist, den vollen Betrag bis zu einer Obergrenze von 1.500 Euro oder nur einen Teilbetrag abzusichern. Experten des Baufinanzierungsportals Baufi24.de raten jedoch zur Vorsicht, da private Arbeitslosenversicherungen häufig nicht so günstig sind, wie sie scheinen. Kunden müssen mit mindestens fünf Prozent des vereinbarten Leistungsbetrags rechnen und empfangen Leistungen meist erst nach einer Karenzzeit von drei Monaten. Währenddessen muss der Kunde die Prämie weiterzahlen, was ebenso für den Zeitraum des Leistungsbezugs gilt. Hier kann es Sinn machen, die Beiträge in sichere und renditeorientierte Anlageformen einzuzahlen, statt in die Arbeitslosenversicherung zu investieren.

Weitere Informationen sowie den Kontakt zu den Experten gibt es unter www.baufi24.de
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