Pressemitteilung, 16.04.2008 - 11:59 Uhr
Perspektive Mittelstand
Deponiekapazitäten schrumpfen bis Mitte 2009 - Entsorgungskosten könnten bald erheblich steigen
(PM) , 16.04.2008 - Auf die Betreiber von Galvaniken sowie Unternehmen der Metall bearbeitenden und verarbeitenden Industrie drohen in naher Zukunft neue Kosten im Bereich der Abfallentsorgung zuzukommen. Ab Mitte Juli 2009 wird es problematisch sein, die im Rahmen der Prozessbäder-Entsorgung anfallenden Filterkuchenschlämme kostengünstig zu deponieren. Darauf macht die ZEA Handels- und Beratungs-Gesellschaft mbH (ZEA HBG) in Iserlohn aufmerksam.Auslöser dieser Entwicklung sind die Abfallablagerungsverordnung sowie die Deponieverordnung aus den Jahren 2001 und 2002. Sie sehen ein Erlöschen der Betriebserlaubnis zahlreicher DK II-Deponien (Deponieklasse) zum 15. Juli 2009 vor. DK II-Deponien stellen in Deutschland nach wie vor einen großen Teil der Entsorgungskapazitäten für Produktionsrückstände wie Filterkuchenschlämme. Mit dem Wegfall dieser Kapazitäten könnte sich ab Sommer 2009 ein Engpass ergeben, der sich direkt auf die Entsorgungskosten auswirkt.Bei den DK II-Deponien handelt es sich um oberirdische Verbringungsstätten, die derzeit noch nach § 2 Nr. 9 Abfallablagerungsverordnung betrieben werden. Ihr Ende wurde zwar bereits in den Jahren 2001 und 2002 beschlossen, jedoch gestattete der Gesetzgeber eine großzügige Übergangsfrist bis Mitte 2009. Dann ist endgültig Schluss, die Deponien werden in die "Nachsorgephase" überführt, in der die Ablagerungsfläche u. a. mit einer Oberflächenabdichtung versehen werden muss. Eine weitere Annahme von Abfällen wird den Betreibern derartiger DK II-Deponien dann nicht mehr möglich sein mit der direkten Folge, dass sich das zur Verfügung stehende Deponievolumen in Deutschland verringert. Für Entsorger wird es dann unter Umständen erheblich teurer werden, geeignete Entsorgungsmöglichkeiten zu finden. Ein erhöhter Kostendruck, der zumindest zu weiten Teilen an die Abfallproduzenten durchgereicht werden muss.Auf Galvanikbetriebe sowie Unternehmen der Metall bearbeitenden und verarbeitenden Industrie kommen somit neue Herausforderungen zu. Als Zulieferer z. B. der Automobilindustrie oder der Luft- und Raumfahrt stehen sie ohnehin schon in einem weltweiten Preiskampf. Die Weitergabe der höheren Entsorgungskosten dürfte somit nur für die wenigsten Unternehmen in Frage kommen. Vor diesem Hintergrund sei in vielen Fällen ein radikales Umdenken in der Entsorgung und im Stoffstrommanagement unbedingt erforderlich, mahnt die ZEA HBG. Es gelte, bereits jetzt neue Entsorgungswege – besser sogar Verwertungswege - zu erschließen und dabei mögliche Qualitätsaspekte zu berücksichtigen, um Mitte 2009 kein böses Erwachen zu erleben.Die ZEA Handels- und Beratungs-Gesellschaft mbH hat bereits lange im Vorfeld der nun anstehenden Veränderungen damit begonnen, im Kundenauftrag verschiedene neue Entsorgungs- und Verwertungsmöglichkeiten zu erschließen. Dabei handeln die Iserlohner auf Grundlage der im Jahr 2002 von der Bezirksregierung Arnsberg erteilten Genehmigung gemäß § 50 des Kreislaufwirtschafts-/Abfallgesetzes, Abfälle zu vermitteln. Zeitgleich baute die ZEA HBG ihre Zusammenarbeit mit zahlreichen Abfalltransporteuren und Speditionen aus, sodass man heute in der Lage ist, das komplette Entsorgungsmanagement für ein produzierendes Unternehmen zu übernehmen. Dabei werden zunächst über Stoffstrombilanzen die anfallenden Abfälle und deren Qualitäten erfasst. Für jeden Abfallstoff wird anschließend der qualitativ beste und zugleich wirtschaftlichste Entsorgungsweg ermittelt - aus gutem Grund, denn insbesondere hier existieren für die Wirtschaft enorme Einsparpotenziale, die bislang noch zu oft ungenutzt bleiben. Deklarationsanalysen, die Erstellung von Entsorgungsnachweisen sowie die Ausstellung von Begleit- oder Übernahmescheinen gehören zum weiteren Dienstleistungsangebot der Iserlohner. Dieses umfassende Servicekonzept wird bereits heute von zahlreichen Unternehmen in Anspruch genommen. In vielen Fällen stellt die ZEA HBG im Auftrag eines Unternehmens auch den Betriebsbeauftragten für Abfall und kann somit direkt in beratender Funktion in Kundenbetrieben für ein effektives, umweltverträgliches und kostengünstiges Abfallmanagement Sorge tragen.Fragen zum Ende der Betriebserlaubnis für DK II-Deponien und den daraus resultierenden Änderungen beantworten die Mitarbeiter der ZEA HBG telefonisch unter 02371 / 9489-21. Im Internet informieren die Iserlohner unter www.zea-hbg.de.