Pressemitteilung, 29.01.2010 - 15:49 Uhr
Perspektive Mittelstand
Filesharing aktuell: Abmahnung durch Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe für Herrn Ferchichi aka Bushido
(PM) Köln, 29.01.2010 - Herr Anis Mohamed Ferchichi, besser bekannt unter dem Künstlernamen „Bushido“, lässt zahllose Internetuser wegen angeblich in Internettauschbörsen begangener Urheberrechtsverletzungen von der Rechtsanwaltskanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe abmahnen. Den Internetusern wird dabei vorgeworfen, anderen Usern im Rahmen eines Peer-To-Peer-Netzwerks unberechtigt urheberrechtlich geschützte Werke des Künstlers zum Download angeboten zu haben. Neben Unterlassungsansprüchen werden Schadensersatz- und Kostenerstattungsansprüche geltend gemacht.Der verschuldensunabhängig bestehende Unterlassungsanspruch sollte höchst vorsorglich, ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und unter Verwahrung gegen die Kostenlast durch Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung erfüllt werden. Hierbei sollten Sie jedoch keinesfalls auf die der Abmahnung beigefügte Unterlassungserklärung zurückgreifen. Die vorbereitete Unterlassungserklärung enthält Formulierungen und Klauseln, die weit über das hinausgehen, was zur Erfüllung des Unterlassungsanspruchs erforderlich ist.Im Einzelnen:Mit Ziffer (2) der von der Kanzlei Bindhardt Fiedler Rixen Zerbe vorbereiteten Unterlassungserklärung erkennt der Abgemahnte Auskunfts-, Kostenerstattungs- und Schadensersatzansprüche an und begründet so einen dann gleichsam verschuldensunabhängig bestehenden Kostenerstattungs- bzw. Schadensersatzanspruch.Zur Erfüllung des verschuldensunabhängig bestehenden Unterlassungsanspruchs ist es jedoch nicht erforderlich, dass Sie zugleich ein Schuldanerkenntnis abgeben und sich zur Erstattung von Anwaltskosten sowie zur Zahlung von Schadensersatz verpflichten. Um sich nicht von vornherein sämtliche Einwendungen abzuschneiden, die etwa einem etwaigen Kostenerstattungsanspruch entgegen gehalten werden könnten, sollten Sie die strafbewehrte Unterlassungserklärung vielmehr ausdrücklich ohne Anerkennung einer Rechtspflicht sowie unter Verwahrung gegen die Kostenlast, jedoch gleichwohl rechtsverbindlich abgeben.Nach Ziffer (3) der vorformulierten Unterlassungserklärung sollen die Ansprüche auf Schadensersatz und Kostenerstattung gegen Zahlung eines Pauschalbetrags in Höhe von zumeist 700,00 EUR abgegolten sein. Dabei ist jedoch zu beachten, dass sich die von den gegnerischen Anwälten vorbereitete Unterlassungserklärung lediglich auf einen Titel erstreckt. Folgeabmahnungen wegen anderer Titel sind damit keinesfalls ausgeschlossen. Die Unterlassungserklärung sollte daher so formuliert werden, dass sie sich höchst vorsorglich und ohne Anerkennung einer Rechtspflicht auf sämtliche Titel erstreckt, an denen Herr Ferchichi die ausschließlichen Nutzungsrechte innehat. Eine erneute Abmahnung wegen eines anderen Titels wäre dann offenkundig ungerechtfertigt. Die Kosten für die Inanspruchnahme eines Rechtsanwalts, welche entstehen würden, um die ungerechtfertige Folgeabmahnung zurückzuweisen, wären Ihnen dann von Herrn Ferchichi zu erstatten.Darüber hinaus soll sich der Abgemahnte nach Ziffer (1) der beigefügten Unterlassungserklärung einer starren Vertragsstrafe von 5.001,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung unterwerfen. Die Höhe der Strafe kann jedoch im Einzelfall völlig unangemessen sein. Stattdessen sollten Sie sich im Rahmen einer modifizierten Unterlassungserklärung dazu verpflichten, eine für jeden Fall der Zuwiderhandlung vom Unterlassungsgläubiger nach billigem Ermessen festzusetzende und im Streitfall von einem Gericht zu überprüfende Vertragsstrafe zu zahlen. Die vom Unterlassungsgläubiger festzusetzende Vertragsstrafe muss dann der Höhe nach angemessen sein und ist insoweit gerichtlich voll überprüfbar.Fazit:Als Empfänger einer Abmahnung sollten Sie die beigefügte Unterlassungserklärung nicht wie von der Gegenseite vorformuliert, sondern modifiziert abgeben. Insbesondere gilt es, mit einer entsprechend modifizierten Unterlassungserklärung Folgeabmahnungen zu verhindern. Um sicher zu gehen, sollten Sie zur Formulierung Ihrer modifizierten Unterlassungserklärung die Hilfe eines im Urheberrecht versierten Anwalts in Anspruch nehmen.Jörg Halbe ist Rechtsanwalt in Köln und geschäftsführender Gesellschafter der Kölner Kanzlei WAGNER HALBE Rechtsanwälte. Rechtsanwalt Halbe berät und vertritt private wie gewerbliche Abmahnopfer in allen Fragen des Wettbewerbs-, Marken-, Internet- und Urheberrechts – schnell, diskret und effizient! Unser Ziel ist es dabei, Gerichtsprozesse zu vermeiden, Folgeabmahnungen zu verhindern und unberechtigte Forderungen abzuwehren.


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