Pressemitteilung, 15.08.2011 - 11:37 Uhr
Perspektive Mittelstand
Fehler beim Vererben vermeiden - Der ErbschaftsPlaner verschafft digitalen Überblick
Eine aktuelle Studie des Deutschen Instituts für Altersvorsorge belegt, dass das Erbschaftsvolumen stetig wächst
(PM) Mannheim, 15.08.2011 - Bis zum Jahr 2020 werden 2,6 Billionen Euro vererbt. 20 Prozent mehr als vor zehn Jahren. Die Bereitschaft, sich mit der Erbschaftsplanung auseinanderzusetzen, ist jedoch gering. Nicht zuletzt, weil die wenigsten wissen, wie sie das sensible Thema angehen können und welche rechtlichen Aspekte zu beachten sind. Die neuste Version der Ratgebersoftware Der ErbschaftsPlaner der Akademischen Arbeitsgemeinschaft ist die ideale Kombination aus elektronischer Planungshilfe und umfassenden Informationen rund um die Themen Erbschaft, Schenkung und Vermögensübertragung. Die Akademische Arbeitsgemeinschaft ist Teil des Informationsdienstleisters Wolters Kluwer.Um Streitfälle in der Familie zu vermeiden, Steuern zu sparen und den Lebensabend abzusichern, sollten sich Inhaber aller Arten von privatem Vermögen und Immobilienbesitzer rechtzeitig Gedanken über das Thema Vererben machen. Unterstützung bietet die Software ErbschaftsPlaner.Der ErbschaftsPlaner hilftNach Eingabe der erbrechtlich relevanten Daten, wie Angaben zu den möglichen Erben und Vermögensgegenständen, ermittelt der ErbschaftsPlaner die gesetzliche Erbfolge. Dabei berücksichtigt die aktuelle Version der Software auch besondere Vererbungsfälle wie etwa bei nicht ehelichen Kindern oder der Gleichstellung von eingetragenen gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften. Verlässliche Rechts- und Steuerinformationen sind über Links zum jeweiligen Thema sofort verfügbar. Der enthaltene Erbschafts-Simulator weißt eindeutig aus, wer wie viel bekommen muss oder kann. Der Anwender kann beliebig viele Erbschaftsszenarien durchspielen und so die für ihn ideale Erbregelung definieren. Für jedes Szenario wird die voraussichtliche Erbschaftssteuer berechnet. Die mit der Software erzeugten Aufstellungen können als Grundlage für ein Testament genutzt werden. Der Anwender kann dabei auf zahlreiche Formulierungsbeispiele zurückgreifen. Wichtig ist jedoch, dass ein Testament normalerweise nur rechtsgültig ist, wenn es handschriftlich oder durch einen Notar erstellt wird. Zusätzlich bietet der ErbschaftsPlaner eine elektronische Dokumentenmappe, mit der Nutzer ihre Vorsorgemaßnahmen zur Patientenverfügung, Betreuungsvollmacht und Bestattung rechtssicher regeln können. Im Ernstfall ist so sichergestellt, dass die Wünsche des Betroffenen respektiert werden und Angehörige sofort wissen, was zu tun ist.Der ErbschaftsPlaner ist für UVP 39,80 Euro plus Versandkosten unter www.rechtstipps.de erhältlich.HerstellerinformationenName: Der ErbschaftsPlanerHersteller: Akademische ArbeitsgemeinschaftPreis: 39,80 Euro UVP (zzgl. Versandkosten). Zu bestellen auf www.rechtstipps.deSystemvoraussetzungen:Pentium® -PC ab 1 GHz, mind. 512 MB RAM, CD-ROM-Laufwerk,Windows 2000 SP4, XP SP2, Vista,7 , MS Internet Explorer ab Version 6, ca. 130 MB Festplattenspeicher


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