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Familienförderung - Kinderbetreuung wird zur Chefsache

(PM) , 19.04.2007 - Bonn, 19. April 2007 – Kinderfreundlichkeit liegt im Trend, und das nicht nur auf politischer Ebene. Viele berufstätige Eltern fragen nach Möglichkeiten der betrieblich geförderten Kinderbetreuung. Lange Zeit beschränkte sich das Interesse überwiegend auf einen Gehaltszuschuss für die Betreuung nicht schulpflichtiger Kinder. Diese zweckgebundene Zusatzleistung ist nach § 3 Nr. 33 EStG abgaben- und steuerfrei. Jetzt rücken zunehmend weitere Modelle in den Fokus, die teilweise noch mehr Gestaltungsspielraum im Sinne der Mitarbeiter und des Betriebes bieten. Für den Arbeitgeber lohnt es sich jetzt, die verschiedenen Fördermöglichkeiten zu prüfen. Es eröffnen sich ganz neue Perspektiven im Mitarbeitergespräch, die maßgeblich zur Mitarbeiterzufriedenheit und -bindung beitragen können. Zudem bieten sich für den Betrieb mitunter auch deutliche steuerliche Vorteile. „Modelle der betrieblichen Kinderbetreuung können im Idealfall sogar mittelbar und unmittelbar zur Senkung der effektiven Betriebskosten führen“, bestätigt DHPG-Wirtschaftsprüfer Volkmar Heun. Von vielfältigen Fördermodellen profitieren Die Möglichkeiten der betrieblich geförderten Kinderbetreuung beschränken sich nicht allein auf einen Gehaltszuschuss für die Tagesmutter. Es bieten sich weitere interessante Gestaltungsmodelle, die sich für die Mitarbeiter und das Unternehmen lohnen können. 1. Innerbetriebliche Elterninitiative: Die Elterninitiative, deren Träger ein gemeinnütziger Verein sein muss, kann mit Zuschüssen von bis zu 95% der angemessenen Investitions- und 96% der Betriebskosten gefördert werden. Das Modell ist auch für kleinere Firmen geeignet, da die finanzielle Beteiligung nicht an gesetzliche Vorgaben gebunden ist. 2. Kauf von Belegrechten: Der Betrieb erwirbt die Option, eine Anzahl von Kinderbetreuungsplätzen in einer Einrichtung zu belegen. Im Gegenzug verpflichtet sich die Firma, pro Platz einen einmaligen Investitionskostenbeitrag zu zahlen. Hierfür ist eine Betriebskostenförderung möglich, so dass dieses Modell auch für den Mittelstand geeignet ist. 3. Betriebsnahe Kindertagesstätte: Bei einem langfristig hohen Betreuungsbedarf kann die Firma mit einem Träger einen Kooperationsvertrag schließen und betriebsnahe Räume anmieten. Die Verteilung der Betriebskosten kann zwischen Unternehmen und Träger frei vereinbart werden. Die Beantragung von Fördermitteln ist möglich. 4. Eigener Betriebskindergarten: Für Großunternehmen mit einem sehr hohen und vielfältigen Betreuungsbedarf kann auch eine Kindertageseinrichtung auf dem Firmengelände sinnvoll sein. Hierfür ist eine Förderung möglich, allerdings sind bei anstehenden Entscheidungen immer auch Personalabteilung und Betriebsrat einzubinden. Die Frage, welche öffentlichen Fördermittel für die betriebliche Kinderbetreuung in Frage kommen, lässt sich am besten in Abstimmung mit Finanz- und Steuerexperten klären. Auf diese Weise erfahren Unternehmen gezielt, welche Fördermodelle für sie auch betriebswirtschaftlich sinnvoll sind. Kontakt: DHPG Dr. Harzem & Partner KG Carmanstraße 48 53879 Euskirchen Telefon: 02251.7009-0 Fax: 02251.7009-50 E-mail: euskirchen@dhpg.de www.dhpg.de Pressekontakt: conovo media Glockengasse 54-56 50667 Köln Telefon: 0221.356860-0 Fax: 0221.356860-55 E-mail: info@conovo.de www.conovo.de
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