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Pressemitteilung

Familien- und Erbrecht im Überblick

(PM) München, 08.01.2015 - Das Familien- und Erbrecht sind beides Teilgebiete des Zivilrechts. Geregelt sind diese im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB), das Familienrecht im Vierten Buch, das Erbrecht im Fünften Buch des BGB. Einen Einblick in die inhaltlichen Regelungen bieten die nachfolgenden Ausführungen.

Was regelt das Familienrecht?

Das Familienrecht beschäftigt sich mit allen Rechtsverhältnissen zwischen Verwandten, Ehegatten und Lebenspartnern. Weiterhin sind dort Vorschriften über die Vormundschaft, die rechtliche Betreuung, sowie die Pflegschaft zu finden.
In einem separaten Abschnitt wird das so genannte Eherecht geregelt. Dieses umfasst insbesondere Regelungen zur Eingehung und Wirkung der Ehe, zur Scheidung und schließlich zum Güterrecht. Letzterer behandelt die Vermögensverhältnisse zwischen den Ehegatten. Aus rechtlicher Sicht sind demnach drei Formen des Güterstandes denkbar: die Zugewinngemeinschaft, die Gütergemeinschaft, sowie die Gütertrennung.
Näheres kann bei einem Fachanwalt für Familienrecht in München erfragt werden.

Erbrecht im Überblick

Das Erbrecht regelt die Behandlung von Privateigentum eines Menschen nach dessen Tod. Insbesondere wird dort die Rechtsnachfolge gesetzlich geregelt. Im Erbrecht wird dabei zwischen gesetzlicher und willkürlicher Erbfolge unterschieden. Erstere ist gesetzlich festgelegt. Gewillkürte Erbfolge bezeichnet dagegen alle Verfügungen von Todes wegen, d.h. eigenständige Regelungen zur Aufteilung des Vermögens nach dem Tod. Typische Beispiele sind das Testament oder der Ehevertrag. Zur willkürlichen Erbfolge enthält das Gesetz einige Formvorschriften, die für die zivilrechtliche Wirksamkeit zu beachten sind. Es gilt der Grundsatz: Sofern keine eigenständigen Regelungen über die Verteilung des Vermögens getroffen wurden, greift die im Gesetz geregelte Erbfolge. Als Erben kommen dabei grundsätzlich Verwandte, Ehegatten und Lebenspartner in Frage. Das Gesetz bestimmt eine Rangfolge (so genannte Ordnungen), wonach entfernte Verwandte durch nähere Verwandte vom Erbe ausgeschlossen werden. Ehegatten können ebenfalls als Erben berufen werden, wobei der Anteil am Erbe davon abhängig ist, wie viele Verwandte vorhanden sind.

Eine weitere Möglichkeit das Erbe außerhalb der gesetzlichen Erbfolge zu verteilen, ist das so genannte Vermächtnis. Das Vermächtnis begründet dabei keinen Erbanteil, sondern schafft lediglich einen schuldrechtlichen Anspruch auf Übertragung von Vermögensgegenständen. Bei weiteren Fragen kann ein guter Rechtsanwalt für Erbrecht in München umfassend Auskunft erteilen.

Rechtliche Beratung

Ob ein guter Rechtsanwalt für Erbrecht in München, oder ein Fachanwalt für Familienrecht in München, die Kanzlei Andreae & Kiessling Rechtsanwälte berät ausführlich zu den vorgenannten Rechtsgebieten. Neben Familienrecht gehört auch das Erbrecht zu den Tätigkeitsschwerpunkten der Kanzlei. Dies umfasst die rechtliche Beratung zu den Themen Scheidung, Unterhaltsrecht, Zugewinn- und Vermögensauseinandersetzung als auch die rechtliche Hilfestellung bei allen Fragen des Erbrechts.
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